In NRW wird härter durchgegriffen. Wer die 3G-Regeln in Bussen und Bahnen missachtet, soll nicht mehr einfach so davonkommen.
Um zu zeigen, wie ernst es den Behörden mit den Corona-Maßnahmen ist, gab es in NRW jetzt eine großangelegte Kontrollaktion.
NRW kontrolliert Menschen auf 3G-Nachweis – DAS ist das Ergebnis
Am Montag wurden in NRW in rund sieben Stunden die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs auf ihren 3G-Nachweis kontrolliert. Im Fokus der Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden waren die Strecken in Richtung der Hauptbahnhöfe von Köln, Düsseldorf, Bielefeld und Münster.
Dabei seien 260 Menschen erwischt worden, die weder eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test aufweisen konnten, wie das NRW-Verkehrsministerium erklärte.
Laut Angaben der Rheinbahn und des Ordnungsamtes wurden in der Zeit in Düsseldorf beispielsweise rund 4480 Fahrgäste in Zügen und Haltestellen um den Hauptbahnhof und den Wehrhahn kontrolliert. Gegen 34 Personen, die keinen 3G-Nachweis vorzeigen konnten, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
„Wir wollen, dass die Menschen auch in Corona-Zeiten mit Bus und Bahn sicher und zuverlässig ans Ziel kommen“, begründete die NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes (CDU) am Freitag. Sie bezeichnete es als „ein Zeichen des Respekts, der Vernunft und des wertschätzenden Umgangs miteinander, dass alle Fahrgäste eine Schutzmaske tragen und sich an die 3G-Regel halten“.
Ohne 3G-Nachweis – hohe Bußgelder folgen
Wer mit Bus und Bahn fahren will, muss seit dem 24. November nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein. Die 3G-Pflicht gilt laut Verkehrsministerium in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.
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Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Die Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022. Wie viele Bußgelder am Ende daraus folgen würden, müsse erst noch eine abschließende Bilanz ergeben.
Das Verkehrsministerium kündigte an, in den kommenden Tagen die Kontrollaktion fortzusetzen. (dpa und cg)