Der Prozess gegen einen jungen Mann, der seinen langjährigen Freund in Büren (Kreis Paderborn) brutal umgebracht hat, muss zum Teil neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. „Die Tat ist als vollendeter Heimtücke-Mord zu bewerten“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible in Karlsruhe. Der BGH sah es als erwiesen an, dass der damals 19-Jährige seinem Opfer bei einer Scheune in Büren mit einer Eisenstange den Schädel eingeschlagen und später den Hals durchgeschnitten hat. (Az.: 4 StR 223/15)
Karlsruhe/Büren.
Das Landgericht Paderborn muss die Tat nun neu bewerten. Es hatte den Angeklagten im Januar wegen versuchten Mordes und Totschlags zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach den Ausführungen des BGH muss der Täter aber nicht zwingend härter bestraft werden.
Der Angeklagte hatte die Tat weitgehend gestanden und als Auslöser einen Streit angegeben. Sowohl die Eltern des Opfers als auch der Angeklagte waren dagegen in Revision gegangen. Die Eltern wollten den heute 20-Jährigen wegen Mordes verurteilt sehen. Dem schloss sich die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Donnerstag an. Der Anwalt des jungen Mannes plädierte dagegen auf eine mildere Strafe wegen Totschlags.
2015-12-03 14:42:38.0