NRW-Umweltminister Johannes Remmel verteidigt sich gegen Vorwürfe in Sachen Kanal-TÜV. Staatssekretär Horst Becker hatte Remmel mit einer Pressemitteilung unter Druck gesetzt. Darin prahlte Becker, er habe verhindert, dass Einwohner seines Wahlkreises eine Dichtheitsprüfung durchführen müssten.
Düsseldorf.
Im Zusammenhang mit dem Kanal-TÜV hat NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne)
den Oppositionsvorwurf einer „Lex Becker“ zurückgewiesen. Umweltstaatssekretär
Horst Becker (Grüne) hatte mitgeteilt, dass er durch seine Initiative verhindert
habe, dass die Anwohner in seinem Wahlkreis im Wasserschutzgebiet Naafbachtal
eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle durchführen müssten, weil
dort kein Trinkwasser gewonnen werde. Darauf hatten CDU und FDP empört
kritisiert, dass das Ministerium mit „zweierlei Maß“ messen würde.
In der Antwort auf eine FDP-Anfrage teilte Remmel
mit, dass „an dieser Stelle für die Planung, Genehmigung und den Bau einer
Talsperre weder ein dringender Bedarf noch eine absehbare Prüfabsicht besteht“.
Nach Angaben des Ministeriums bleibt es aber ansonsten grundsätzliche Pflicht,
private Abwasserkanäle bis spätestens Ende 2020 durchleuchten zu lassen.
Der
FDP-Abgeordnete Henning Höne erinnerte daran, dass die Grünen die nun für
Beckers Wahlkreis geltende Differenzierung der Zonen innerhalb der
Wasserschutzgebiete vorher als „wassergefährdend“ abgelehnt hätten. „Darunter
leiden Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit“, sagte Höne.