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Regierung ist uneins über drittes Geschlecht in Dokumenten

Regierung ist uneins über drittes Geschlecht in Dokumenten

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June 13, 2016 - Kingston, Ontario, Canada - Pride flag is flown on top of the Island Queen tourist boat in Kingston s harbour in Kingston, Ont., on June 13, 2016, in support of the victims from the shooting at the gay night club in Orlando, Florida. Kingston Canada PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY - ZUMAh140June 13 2016 Kingston Ontario Canada Pride Flag IS flown ON Top of The Iceland Queen Tourist Boat in Kingston S Harbour in Kingston ont ON June 13 2016 in Support of The Victims from The Shooting AT The Gay Night Club in Orlando Florida Kingston Canada PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY ZUMAh140 Foto: imago/ZUMA Press
Intersexuelle fordern, dass man in amtlichen Dokumenten ein drittes Geschlecht wählen kann. Die Debatte der Regierung darüber stockt.

Berlin. 

Männlich, weiblich oder keins von beidem: Die Bundesregierung ist uneins, ob es ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente geben soll. Die zuständige Arbeitsgruppe werde eher nicht vor der Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Samstag in Berlin. Wie der „Spiegel“ berichtete, verzichtete die Bundesregierung daher auf eine Stellungnahme, die das Bundesverfassungsgerichts erbeten hatte. Aktivisten hatten in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Zuständig für das sogenannte Personenstandsrecht ist das Innenministerium. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) könne sich eine weitergehende Lösung vorstellen, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Aus Sicht seines sei es schwierig, ein bestimmtes drittes Geschlecht festzulegen, da manche intersexuelle Menschen sich dem männlichen, andere dem weiblichen Geschlecht näher fühlten, ohne sich einer der beiden Kategorien zuzuordnen. Zudem sei es nicht damit getan, ein drittes Geschlecht in den Personalausweis zu schreiben. Viel weitreichendere Fragen stellten sich etwa im Familienrecht.

Intersexuelle kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt. Seit 2013 müssen sie sich nicht mehr entscheiden, ob sie in offiziellen Dokumenten als männlich oder weiblich beschrieben werden. Eine eigene Kategorie, etwa „inter“, gibt es aber nicht. (dpa)