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Frauen dürfen künftig nicht vollverschleiert Auto fahren

Frauen dürfen künftig nicht vollverschleiert Auto fahren

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Muslima mit Niqab am Steuer eines Autos Muslim with niqab at Tax a Cars Foto: imago/Rolf Kremming
  • Muslimische Vollverschleierung am Steuer ist künftig verboten
  • Motorradfahrer sind wegen der Helmpflicht nicht davon betroffen
  • Sehr rücksichtslose Fahrer erwartet neuerdings Gefängnis

Berlin. 

Muslimische Vollverschleierung am Steuer eines Autos ist in Deutschland künftig verboten. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin eine entsprechende Verordnung zur Änderung von Vorschriften im Straßenverkehr.

Eine Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts, die die Identifizierung der Person beispielsweise beim Blitzen verhindert, ist damit nicht mehr zulässig. Somit wären auch Burka und Nikab – Varianten der muslimischen Vollverschleierung – am Steuer eines Autos nicht mehr erlaubt.

Härtere Strafen gegen Raser

Motorradfahrer sind wegen der Helmpflicht nicht vom Verbot erfasst. Auch normale Kopfbedeckungen, Gesichtsbemalung und -behaarung sowie Gesichtsschmuck wie Tattoos und Piercings bleiben laut Verordnung erlaubt. Masken, Schleier oder Hauben, die das ganze Gesicht bedecken, sind demnach aber künftig ebenso verboten wie die Burka. Ein Verstoß gegen die Regelung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Unterdessen hat der Bundesrat auch härtere Strafen gegen Raser beschlossen. Er ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das rücksichtlosen Fahrern Gefängnis androht.

Wer solche Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt.

Bisher nur Bußgeld und Fahrverbot

Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von illegalen Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen. Bisher wird die Teilnahme an illegalen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Bestraft wird gemäß dem neuen Gesetz schon der Versuch, Rennen zu organisieren. Künftig können auch Fahrzeuge wegen solcher Taten amtlich eingezogen werden. Den Anstoß für die Neuregelung hatte die Länderkammer selbst gegeben.

Auch die Strafen für Menschen, die keine Rettungsgasse bilden oder Einsatzfahrzeuge blockieren, sollen künftig härter werden. (epd/dpa)