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NRW-Städte schaffen Anmeldefristen für U3-Betreuung

NRW-Städte schaffen Anmeldefristen für U3-Betreuung

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WP-Fotoredaktion Hagen Foto: WP
Dass es im Sommer schwierig werden könnte, einen U3-Platz fürs Kind zu bekommen, das wissen viele Eltern. Dass sie lange Anmeldefristen einhalten müssen, nicht. Wer zum 1. August einen Platz braucht, muss in vielen Städten sein Kind anmelden bis zum 1. Mai.

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Eltern müssen sich jetzt beeilen, wenn sie ihr Kind Anfang August zur U3-Betreuung geben wollen und es noch nicht angemeldet haben. Denn viele Städte kalkulieren inzwischen mit einer Frist von mindestens drei Monaten, die sie nach der Anmeldung haben, um einen Platz aufzutreiben. Die Landesregierung denkt sogar an sechs Monate.

Wenn an diesem Mittwoch-Nachmittag im Dortmunder Rathaus der Jugendausschuss die Drucksache 09555-13 beschließt („Anmeldefristen für Rechtsanspruch“), macht er sich auch verdient um die öffentliche Transparenz. Denn vielen Eltern war zwar klar, dass es schwierig werden könnte, einen U3-Platz zu bekommen – aber nicht, dass auch Fristen einzuhalten sind. „Wir können uns nur um die Bürger kümmern, die wir auch kennen“, sagt Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz, der im Dortmunder Jugendamt zuständig ist für die Tagesbetreuung.

„Unser Ziel ist nicht, einen Abwehrkrieg zu eröffnen“

Solange der Mangel verwaltet wird, wird die Drei-Monats-Regel auch weiter gelten: Wer einen Platz braucht beispielsweise zum 1. Januar 2014, müsste sich dann bis zum 1. Oktober 2013 sehen lassen. Seit Anfang April besteht im Jugendamt eine Zentralstelle, die sich um alle kümmern soll, die zunächst keinen Platz finden.

Andere Städte wie Herne oder Gelsenkirchen haben die drei Monate ebenfalls im Sinn, ohne das eigens zu beschließen. „Unser Ziel ist, alle Kinder unterzubringen, unser Ziel ist nicht, einen Abwehrkrieg zu eröffnen“, sagt Martin Schulmann, Sprecher der Stadt Gelsenkirchen. Aber auch er argumentiert mit einem Rechtsgutachten des Städtetages, das den Städten die drei Monate lässt.

Hier Zentralstelle, dort Selbstorganisation

Es entstand am „Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht“, das Thomas Meysen leitet. „Die Probleme sind bekannt, Plätze schafft man nicht einfach mal so, man braucht Räume, Fachkräfte und Betriebserlaubnisse“, sagt Meysen. Andererseits sei es Eltern „nicht zuzumuten, sich schon vor der Geburt zu entscheiden. Aber drei Monate, bevor der Bedarf eintritt, sollten sie es sich überlegt haben.“ Dahinter steht die Frage, wann der Rechtsanspruch eintritt – einschließlich seiner dunklen Seite: Wann Eltern Schadenersatz einklagen können, wenn sich die Betreuung ihres Kindes verzögert.

Unterdessen ist die NRW-Landesregierung drauf und dran, ein Gesetz zu formulieren, wonach sogar sechs Monate verstreichen dürfen zwischen Anmeldung und Platz – bei verkürzten Fristen für Familien, die in eine andere Stadt ziehen. Insgesamt rechnet etwa der Städtetag damit, dass „insbesondere in Großstädten sich Elternwünsche zum Teil nicht erfüllen lassen“. Der tatsächliche Mangel ist schwer abzusehen, weil viele Eltern ihr Kind an mehreren Stellen anmelden. In Dortmund soll die Zentralstelle für Überblick sorgen; andere wie Duisburg setzen darauf, dass zunächst die Kitas untereinander Kinder verschieben und erst danach das Jugendamt sich um die kümmert, die übrig blieben.