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Kein deutscher Adelstitel in Österreich

Kein deutscher Adelstitel in Österreich

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Brüssel. 

Es bleibt dabei: Ilonka Fürstin von Sayn-Wittgenstein muss in Österreich auf Adelsprädikate im Namen verzichten. Dort heißt sie Ilonka Sayn-Wittgenstein – ohne „von“ und ohne „Fürstin“.

Die entsprechende Entscheidung der österreichischen Behörden hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch für rechtens erklärt.

Sayn-Wittgenstein ist Österreicherin und wurde als Erwachsene vom Deutschen Lothar Fürst von Sayn-Wittgenstein adoptiert. Doch wenn sie die Grenze überquert, bleibt der Titel zurück. In Österreich, anders als in Deutschland, ist der Adel inklusive Titelei abgeschafft. Die Richter erkannten zwar Nachteile für Sayn-Wittgenstein. So sah er in der ungewöhnlichen Situation der vermeintlichen Fürstin, in zwei Ländern nun unterschiedliche Namen zu führen, durchaus einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte. Durch unterschiedliche Papiere könnten gegebenenfalls sogar Zweifel an ihrer Identität aufkommen. Allerdings sei der Gleichheitsgrundsatz, auf den sich Österreich beruft, höher einzustufen. Zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung dürfe das Land seinen Bürgern die Anerkennung der fremden Titel verweigern, so die Richter.

Der Graf ist seit 1919 verboten

In Österreich sind Zusätze wie Graf, Fürst, von und zu seit 1919 verboten. Zwar wurde auch in Deutschland nach dem Ende des Kaiserreiches der Adel mitsamt seinen Privilegien abgeschafft. Als Namensbestandteile bleiben die Titel aber erhalten, zum Beispiel beim Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg.

1991 adoptierte der deutsche Lothar fürst von Sayn-Wittgenstein eine gebürtige Wienerin. Die damals bereits 47-jährige Frau ist Immobilienmaklerin und verkauft vorrangig Schlösser und Herrenhäuser. Sie behielt ihre österreichische Staatsangehörigkeit bei, erwarb aber nach deutschem Namensrecht nun den Namen Ilonka Fürstin von Sayn-Wittgenstein. Die österreichischen Behörden erkannten dies zunächst an und änderten ihr Personanstandsregister entsprechend. Sie führte den Namen 15 Jahre lang, er steht in ihrem deutschen Führerschein, im deutschen Unternehmensregister und auch in einigen österreichischen Papieren. Doch nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichts 2003 in einem ähnlichen Fall wurden Sayn-Wittgenstein die Namenszusätze gestrichen. Sie klagte dagegen, weil diese Regelung sie zwingt, in zwei EU-Ländern unterschiedliche Namen zu führen. mit afp