Volle Ferienhausmiete nicht schon bei Buchung zahlen
Wer ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung bucht, muss meist eine Anzahlung machen. Der Restbetrag sollte möglichst erst vor Ort gezahlt werden.
Kehl.
Wird eine Ferienwohnung als Einzelleistung gebucht, ist in der Regel bereits ein Teilbetrag fällig. Wie hoch solche eine Anzahlung ist, ist dem Anbieter freigestellt. „Es kommt immer auf die vertragliche Gestaltung an“, sagt Susanne Kohler, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Der Mieter sollte also vorher schauen, auf was er sich einlässt.
Oft ist die Buchung schon verbindlich, auch wenn noch keine Anzahlung getätigt wurde. Im Einzelfall kann eine wirksame Buchung von einer vorherigen Anzahlung abhängig gemacht werden. Auch hier kommt es auf die vertragliche Gestaltung an.
AGB genau lesen
„Vorsichtig wäre ich, wenn die volle Höhe der Miete für das Ferienhaus oder die Wohnung schon bei der Buchung fällig wird“, sagt Susanne Kohler. Sie empfiehlt generell, vor allem Angebote zu wählen, wo der Restbetrag erst bei der Anreise oder kurz davor bezahlt wird.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sei es zudem empfehlenswert, die AGB genau zu lesen und zu prüfen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Viele Anbieter bieten Buchungen mit und ohne Stornierungsoptionen an. (dpa)