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Mega-Chaos beim ETB Schwarz-Weiß Essen: Darum tritt der Aufsichtsrat komplett zurück

Mega-Chaos beim ETB Schwarz-Weiß Essen: Darum tritt der Aufsichtsrat komplett zurück

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Am Uhlenkrug bekämpfen sich Vorstand und Aufsichtsrat. Foto: Tillmann
  • Vergangene Woche trat der Aufsichtsrat beim ETB Schwarz-Weiß Essen geschlossen zurück
  • Grund dafür sollen Diskrepanzen im Vertrauensverhältnis mit dem Vorstand sein

Essen. 

Hinter den Kulissen rumort es beim ETB. Mit Datum des 28. Aprils trat der gesamte Aufsichtsrat geschlossen zurück.

Grund für diesen drastischen Schritt sei, dass dem Aufsichtsrat in der Vergangenheit mehrmals essenzielle Aufgaben verwehrt wurden. Konkret soll es dabei um finanzielle Aspekte, wie die Prüfung der Finanzen und die Budgetplanung gegangen sein.

Nach Informationen unserer Redaktion wurde ein Antrag zur einer Jahreshauptversammlung mehrmals in Folge abgelehnt. Noch öfter soll der Vorstand sogar verweigert haben, dem Aufsichtsrat Einblick in die Bilanz des Vereins zu gewähren.

Abschaffung des Aufsichtsrats?

Der Rücktritt wurde dem Vorstand am besagten Tag durch ein eindeutiges und unmissverständliches Schreiben mitgeteilt. Der Vorstand, um den ersten Vorsitzenden Heinz Hofer, soll dieses Schreiben zur Kenntnis genommen haben und nun vielleicht sogar über eine Satzungsänderung beraten, die den Aufsichtsrat komplett abschaffen könnte.

Ob das dann wirklich passiert, bleibt abzuwarten. Klar ist nur, dass der Vorstand des ETB ein schwieriger Gesprächspartner zu sein scheint. Es seien komplizierte Charaktere in dieser Position, hört man. Größtenteils dominiere im Vorstand sogar nur eine Person, die Entscheidungsfindung, heißt es.

Mit dem Rücktritt haben sich die Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig auch entschlossen, Neuwahlen zu forcieren. Durchgeführt werden sollen diese von der Mitgliederversammlung, wenn diese es wünscht.

Ein konkreter Termin stehe jedoch noch nicht fest. Man wolle zunächst die Saison zu Ende spielen und die Klasse halten. Anfang Juni könnte es dann so weit sein, wenn der Aufsichtsrat bis dahin satzungstechnisch überhaupt noch eine Daseinsberechtigung beim ETB besitzt.

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