Duisburg.
Er hatte die A59 durch einen Brand für zwei Wochen lahm gelegt. Jetzt wurde Marcel K. vor dem Duisburger Landgericht zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung verurteilt.
Rückblick: Es war die Nacht des 16. April, als der 29-Jährige mit seinem Bruder durch Duisburg streift. Betrunken und wohl unter dem Einfluss von Drogen. Als sie unter der Autobahnbrücke der A59 sind, nimmt er drei herumfliegende Pizzakartons, legt sie auf einen Lkw-Reifen und zündet diese an.
Urteil gegen Feuerteufel von A59-Brücke: Sechs Jahre und sechs Monate für Brandstifter
Sein Bruder sei zu dieser Zeit austreten gewesen und habe nichts davon mitbekommen, gibt er vor Gericht zu Protokoll. Der Lkw und 13 umstehende Autos gehen in Flammen auf. Der sogenannte Meidericher Brückenzug nimmt schweren Schaden, die darüber verlaufende A59 muss für zwei Wochen gesperrt werden.
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Verurteilter sorgt zunächst für Aufsehen mit Ammenmärchen
In nur zwei Prozesstagen wurde der Brandstiftungsfall nun aufgerollt. Für Aufsehen hatte der Verurteilte in seiner Vernehmung vor Gericht gesorgt.
„Ich wurde quasi dazu gezwungen“, hatte er dem Richter erklärt. Er habe mit seiner Ex-Freundin, einer Prostituierten, immer wieder Stress gehabt. Zwei Männer aus dem Rockermilieu hätten ihn deshalb ein paar Tage vor dem Brand abgepasst, ihm zwei Knarren an den Kopf gehalten und ihm gedroht.
„Schöne Grüße von deiner Ex-Freundin, wenn du nicht tust, was wir sagen, bringen wir deinen Bruder um“, sollen sie gesagt haben und ihn aufgefordert haben, den Lkw in Brand zu setzen. Mit dieser Geschichte hoffte er wohl auf mildernde Umstände, konnte aber auf Rückfragen des Richters keine schlüssigen Antworten liefern.
Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger zog er diese Aussagen später zurück. Vielmehr sei der mehrfach vorbestrafte Mann einfach nicht mit seinem Leben klar gekommen.
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Freispruch in einem Anklagepunkt
Er ging auf die Sonderschule, machte keine Ausbildung und lebte größtenteils von Hartz 4. Auch war er schon wegen Brandstiftung und anderer Delikte vorbestraft. Das wurde auch bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Das fiel niedriger als vom Staatsanwalt gefordert aus. Die Richter sprachen Marcel K. vom angeklagten Punkt Zerstörung von Bauwerken frei. Trotz des Millionen-Schadens, der an der Brücke entstanden ist, gingen die Richter nur von Fahrlässigkeit aus. (ms)