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Marcel-Heße-Prozess: Gutachterin will Gehirn des Doppelmörders checken lassen

Marcel-Heße-Prozess: Gutachterin will Gehirn des Doppelmörders checken lassen

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Foto: Linda Schreiber

Bochum. 

Der Prozess gegen Doppelmörder Marcel Heße aus Herne geht in den Endspurt: Aus der ersten (sehr kurzen) Sitzung im neuen Justizzentrum Bochum am Montag ging vor allem hervor, dass das psychologische Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit sowie Schuldfähigkeit Heßes eventuell um zwei Komponenten ergänzt wird.

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Marcel Heße soll zur Schädel-MRT und Blutuntersuchung

Gutachterin Dr. Astrid Rudel vom Elisabeth-Krankenhaus Gelsenkirchen möchte, dass der Angeklagte sich einer Schädel-Magnetresonanztomographie (MRT) unterzieht, die eventuelle Anomalien im Gehirn Heßes zeigen könnte.

Außerdem soll sein Blut untersucht werden, inklusive humangenetischer Diagnostik. Damit würde Heße auf erbliche Erkrankungen getestet.

Heße kann sich bis Freitag entscheiden, ob er zustimmt

Marcel Heße hat jetzt bis Freitag Zeit, sich zu überlegen, ob er einer solchen Untersuchung zustimmt. Falls er sie nicht will, kann die Kammer immer noch über seinen Kopf hinweg entscheiden, dass er MRT und Blutuntersuchung über sich ergehen lassen muss – wenn sie diese Tests als ausreichend wichtig erachtet.

Das vorläufige psychologische Gutachten von Prof. Dr. Sabine Nowara und Dr. Astrid Rudel soll 120 gedruckte DIN-A4-Seiten umfassen. Ausschlaggebend für das Urteil ist jedoch das mündliche Gutachten, das die Gutachterinnen innerhalb der Hauptverhandlung geben werden.

Noch drei Verhandlungstage im Heße-Prozess geplant

Marcel Heße hat im März dieses Jahres erst den ehemaligen Nachbarsjungen Jaden (9) getötet, einen Tag später seinen Bekannten Christopher W. (22). Beide starben auf brutale Weise: Heße stach 52 Mal auf Jaden ein, auf Christopher sogar 68 Mal. Schon zu Prozessbeginn ließ Marcel Heße über seinen Pflichtverteidiger Michael Emde ausrichten, die Vorwürfe gegen ihn nicht abzustreiten.

Bislang sind noch drei weitere Verhandlungstermine im Prozess gegen Marcel Heße angesetzt – am 10., 16. und 23 November. Ob die Beweisaufnahme dann soweit abgeschlossen ist, dass ein Urteil fallen kann, ist noch offen.