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Marcel-Heße-Prozess: Darum brauchte der Richter nur 15 Minuten für die Urteilsbegründung

Marcel-Heße-Prozess: Darum brauchte der Richter nur 15 Minuten für die Urteilsbegründung

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Marcel Heße zu lebenslanger Haft verurteilt

Marcel-Heße-Prozess: Darum brauchte der Richter nur 15 Minuten für die Urteilsbegründung

Marcel Heße zu lebenslanger Haft verurteilt

Die Große Strafkammer am Landgericht Bochum hat den Doppelmörder Marcel Heße wegen „besonderer Schwere der Schuld“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Bochum. 

15 Minuten. Dann ist alles vorbei.

Länger braucht Richter Stefan Culemann nicht, um am Mittwoch das Urteil gegen Marcel Heße zu begründen. Das Eintreten der zahlreichen Zuschauer und Medienvertreter in den Gerichtssaal, der für einen Prozess wie diesen eigentlich zu klein ist, hat länger gedauert als Culemanns Urteilsspruch.

Immer neue grausame Details

Viereinhalb Monate hat der Prozess gegen den Doppelmörder von Herne gedauert. Dutzende Zeugen wurden befragt, immer wieder kamen neue grausame Details zu den Taten von Marcel Heße ans Licht.

Heße hatte im März 2017 zuerst den neun Jahre alten Nachbarsjungen Jaden und einen Tag später seinen 22 Jahre alten Freund Christopher W. auf überaus brutale Weise getötet. Heße-Anwalt: Mandant will keine Revision einlegen

Viele hatten angesichts der Taten und der augenscheinlichen Kaltblütigkeit des Täters, die bundesweit für Entsetzen gesorgt hatte, mit einer ausschweifenden Urteilsbegründung gerechnet.

Unnötige Qual für die Angehörigen

Doch Stefan Culemann, der ohnehin als sehr besonnen gilt, verzichtete darauf, die grausigen Einzelheiten der Morde noch einmal zu schildern. Sicher auch, um die Angehörigen der Opfer zu schonen: Gerade für sie wäre das sicher eine unnötige Qual gewesen.

Marcel Heße hat eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen – nach Erwachsenenstrafrecht. Ein besonderes Urteil: Heße war zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt, in den meisten Fällen wird bei derart jungen Tätern Jugendstrafrecht angewandt.

Doch das Gericht folgte der Einschätzung der beiden Gutachterinnen Sabine Nowara und Astrid Rudel: Sie hatten Heße unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert, ihn ansonsten aber für voll schuldfähig erklärt – und deutlich gemacht, dass Heße als erwachsen gelten kann.

Heße wird nach jetzigem Stand keine Revision gegen das Urteil einlegen, wie sein Verteidiger Michael Emde nach dem Prozess erklärte.

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