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Worauf Kunden nach der Neckermann-Pleite achten müssen

Worauf Kunden nach der Neckermann-Pleite achten müssen

Neckermann
German Mail Order Company Neckermann Files For Bankruptcy Protection Foto: Getty
Der Versandhändler Neckermann ist pleite. Wer jetzt dort noch etwas bestellt, der sollte nicht per Vorkasse bezahlen, sondern erst nachdem die Ware angekommen ist, raten Verbraucherschützer. Ist eine Ratenzahlung vereinbart worden, müssen die Kunden weiterhin zahlen.

Essen. 

Das Schicksal des zahlungsunfähigen Versandhändlers Neckermann liegt seit gestern in den Händen von zwei Insolvenzverwaltern. Das Amtsgericht Frankfurt bestellte die Sanierungsexperten Michael Frege und Joachim Kühne zu vorläufigen Insolvenzverwaltern, wie ihre Kanzlei CMS Hasche Sigle mitteilte.

Frege ist in der Branche kein Unbekannter: Der Bruder des Sängers Campino der Band „Die toten Hosen“ wickelt bereits die Lehman Brothers Bankhaus AG ab, die Deutschland-Tochter von Lehman Brothers.

2000 Neckermann-Beschäftigte von der Insolvenz betroffen

Die beiden Anwälte hüllten sich gestern zunächst in Schweigen, wie sie den traditionsreichen Versandhändler retten wollen. Von der Insolvenz sind rund 2000 Beschäftigte der Neckermann.de GmbH und Neckermann Logistik GmbH betroffen, nachdem der Eigentümer, der US-Finanzinvestor Sun Capital, Neckermann den Geldhahn zugedreht hatte.

Verunsichert sind nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Kunden. Die Neckermann-Geschäftsführung hatte am Mittwoch angekündigt, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen kann es Kunden im schlimmsten Fall passieren, dass ihre Anzahlungen oder Vorauszahlungen in die Insolvenzmasse übergehen.

Probleme bei der Gewährleistung

Der Insolvenzverwalter müsse entscheiden, ob die Geschäfte noch abgewickelt werden. „Winkt er ab, bleibt nur noch der Versuch, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden“, so die Verbraucherzentrale. In der Regel hätten Kunden in diesem Fall nur einen „bescheidenen Anteil“ zu erwarten.

Wer jetzt noch Waren bei Neckermann bestellt, sollte sich nach Einschätzung der Experten nicht auf das Prinzip der Vorkasse einlassen. Die Verbraucherzentrale Hessen rät dazu, die Ware auf Rechnung nach Erhalt zu bezahlen. Haben Kunden Ratenzahlung vereinbart, müsse der Gesamtbetrag natürlich weiter abgestottert werden.

Gewährleistungspflicht bleibt auch bei Insolvenz erhalten

Trotz des Insolvenzverfahrens hat Neckermann nach Angaben der Verbraucherschützer weiterhin die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung. Im Schadensfall müsse der Versender die Ware reparieren oder austauschen – und zwar kostenlos. Sollte das Unternehmen den Betrieb vollends einstellen, können Kunden ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen.

Der Verbraucherrechts-Experte Carsten Föhlisch rät Neckermann-Kunden, bei Vorliegen einer Herstellergarantie die Kosten für Reparatur oder Austausch vom Hersteller zurückzufordern.