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Bochum: Grüne Vignetten für geimpfte und genesene Studenten der RUB – so soll das neue Konzept funktionieren

Bochum: Grüne Vignetten für geimpfte und genesene Studenten der RUB – so soll das neue Konzept funktionieren

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Vektor, Totimpfung, mRNA? Diese Impfstoff-Arten gibt es

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Diese Impfstoff-Arten gibt es und so funktionieren sie.

Bochum. 

Das Uni-Leben kehrt endlich zurück nach Bochum!

Corona hält Bochum noch immer im Würgegriff, wenngleich die Sieben-Tage-Inzidenz auf dem absteigenden Ast ist. Dennoch wird ab Oktober endlich wieder die Ruhr-Universität Bochum wie gewohnt ihre Tore öffnen und Präsenzveranstaltungen anbieten.

Allerdings gibt es eine neue krasse Corona-Neuerung…

Bochum: Grüne Vignetten für geimpfte und genesene Studenten

Denn die Ruhr-Universität erlaubt nur Präsenz-Seminare und Vorlesungen nach 3G-Regeln. Heißt: Nur geimpfte, genesene und getestete Studenten dürfen vor Ort sein. Um Geimpften und Genesenen den Zugang zu Veranstaltungen zu erleichtern, will die Universität jetzt einen ungewöhnlichen Weg: Sie will ihnen grüne Vignetten anbieten!

So können alle der rund 42.600 Studierenden, die vollständig geimpft sind oder eine gültige Genesung bis zum 31. März 2022 vorweisen können, diese grüne Vignette erhalten, die auf den Studentenausweis geklebt wird. Bei der Zugangskontrolle zu Veranstaltungen gilt der dann als Nachweis des 2G-Status (geimpft oder genesen). Wer keinen 2G-Status nachweisen kann, muss einen negativen Bürgertest vorlegen. Ein Selbsttest zähle nicht darunter. Dieses Verfahren soll für das ganze Wintersemester gültig sein.

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Das bedeutet die 3G- und 2G-Regel:

  • seit dem 23. August 2021 gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet
  • wer nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen
  • Ungeimpfte müssen z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen
  • von der Regel ausgenommen sind Schüler und Kinder bis zum 6. Lebensjahr
  • die Länder können die 3G-Regel aussetzen, wenn die Inzidenz in enem Landkreis unter 35 liegt
  • die 2G-Regel (geimpft oder genesen) ist eine Verschärfung der 3G-Regel. Hier haben Ungeimpfte selbst mit negativem Corona-Test keine Chance auf Zugang

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Bochum: Universität geht davon aus, dass „allermeisten“ geimpft oder genesen sind

Uni-Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt: „Gerade für uns als eine der größten Unis Deutschlands mit einem nach allen Seiten offenen Campus bedeutet das eine enorme Herausforderung. Die RUB setzt auch bei dieser logistisch komplexen und politisch heiklen Aufgabe auf Verantwortung, Vertrauen und Pragmatismus.“

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Und weiter: „Oberstes Ziel ist natürlich, dass unsere Lehrenden möglichst wenig Aufwand mit der 3G-Prüfung haben sollten. Aber auch, dass unser bisheriger guter Zusammenhalt nach anderthalb Jahren Pandemie weiterhin erhalten bleibt.“

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Die Vignetten werden entweder vom Lehrenden, von Dekanaten oder selbst unter Aufsicht auf den Studentenausweis geklebt. Sie dürfe nicht weitergegeben werden.

Die Universität gehe davon aus, dass die „allermeisten“ Studierenden den 2G-Status haben und sich freiwillig für die Vignetten-Lösung entscheiden werden. (mg)