Essen.
Wer eine Sauna im eigenen Garten nutzt, darf sich dort auch nackt zeigen. Das entschied das Landgericht Dortmund. Es signalisierte, die Klage eines Rentners aus Dortmund abzulehnen. Der Mann hatte sich durch den nackten Anblick seines 42 Jahre alten Nachbarn „schockiert“ gefühlt. Die Argumentation von Richter Marc Bünnecke veranlasste den Rentner aber, seine Klage zurückzuziehen.
In erster Instanz vor dem Amtsgericht Dortmund war es dem Rentner gelungen, sich als Opfer seines saunierenden Nachbarn darzustellen. Er hatte vorgetragen, dass der 42-Jährige, ein Familienvater, mehrmals wöchentlich mit Freunden die im Garten stehende Sauna aufsuche und sich in „aufreizender Pose“ nackt präsentiere. Das Amtsgericht verbot das Ablegen der Kleidung.
Dafür hatte jetzt das Landgericht in der Berufung wenig Verständnis. Richter Bünnecke störte sich schon daran, dass der nackte Nachbar lediglich von einem Fenster im Obergeschoss und von einem bestimmten Winkel aus durchs Küchenfenster gesehen werden konnte. Nur dann gelinge nämlich der Blick durch die ansonsten sehr dichte Hecke.
Umzug geplant
Rechtsanwalt Andreas Eickhoff, der den Saunafreund vertrat, machte dem Rentner eine kleine Freude: „Mein Mandant hat sich entschieden wegzuziehen.” Locker machte es den Senior nicht. Auf die Journalistenfrage, wie alt er sei, schwieg er: „Sonst heißt es, die alten Knacker haben immer was zu meckern.“