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Corona in NRW: Auch SIE können sich jetzt in Impfzentren boostern lassen ++ Gesundheitsminister sorgt mit Interviewaussage für Aufsehen

Corona in NRW: Auch SIE können sich jetzt in Impfzentren boostern lassen ++ Gesundheitsminister sorgt mit Interviewaussage für Aufsehen

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Vektor, Totimpfung, mRNA? Diese Impfstoff-Arten gibt es

Corona in NRW: Auch SIE können sich jetzt in Impfzentren boostern lassen ++ Gesundheitsminister sorgt mit Interviewaussage für Aufsehen

Vektor, Totimpfung, mRNA? Diese Impfstoff-Arten gibt es

Diese Impfstoff-Arten gibt es und so funktionieren sie.

Neue Regeln im Kampf gegen Corona. Dieses Mal müssen sich auch Geimpfte einschränken.

Wer sich auf eine fette Silvester-Party gefreut hat, wird sich jetzt womöglich ärgern. Denn die neuen Corona-Maßnahmen schränken Kontakte wieder massiv ein. Auch für Geimpfte und Geboosterte.

Alle Entwicklungen rund um das Corona-Virus gibt es hier in unserem Corona-Newsblog.

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Corona in NRW (Stand: 30. Dezember):

  • 7-Tage-Inzidenz: 177,0
  • Neuinfektionen zum Vortag: 7.216 Fälle
  • Erstimpfungen in Prozent: 77,7
  • Vollständige Impfung in Prozent: 73,9
  • Todesfälle insgesamt: 20.282

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Freitag, 31. Dezember

10.40 Uhr: Auch SIE können sich jetzt in Impfzentren boostern lassen

Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht nun die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährigen in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte. Dies sei im aktuellen Impferlass vom 30. Dezember geregelt, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag in Düsseldorf mit. Damit dürfen jetzt sowohl Impfstellen als auch mobile Impfteams der „Koordinierenden Covid-Impfeinheiten (KoCI)“ in den Kommunen Jugendlichen nach ärztlicher Aufklärung eine Auffrischungsimpfung geben. Bisher durfte diese Altersgruppe nur von niedergelassenen Ärzten eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Möglich mache die Freigabe der sogenannten Booster-Impfung für Zwölf bis 17-Jährige in Impfzentren die Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu haftungsrechtlichen Fragen, erklärte Minister Laumann. In dem Schreiben vom 27. Dezember hebe das BMG hervor, dass ein Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens bestehe, unabhängig von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko), für alle ab zwölf Jahren. Voraussetzung dabei ist, dass mit einem grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wurde. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist zudem in seinem Impferlass darauf hin, dass bei einer Booster-Impfung von Jugendlichen ein ärztliches Aufklärungsgespräch zwingend notwendig ist.

Dienstag, 28. Dezember

13.59 Uhr: Gesundheitsminister mit peinlichem Patzer

Was für ein peinlicher Patzer! In einem Interview traf der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine Aussage, die so klang, als wisse er nicht, dass sich das Corona-Virus über die Luft übertragt.

Im Verlaufe des Tages stellte das Ministerium die Aussage klar.

Laumann hatte zur Begründung der 2G-plus-Regeln (zusätzlicher Test für Geimpfte und Genesene im Freizeitbereich) in Nordrhein-Westfalen in einem Fernsehinterview gesagt: „Ich habe heute noch eine Expertise aus dem Gesundheitsamt in Köln bekommen, die noch ganz klar sagen, das Neue an dieser Omikron-Variante ist, dass sie sich nicht nur durch Tröpfchen überträgt, sondern dass sie sich auch ähnlich wie Masern durch die Luft überträgt.“

In den sozialen Medien war dem Politiker daraufhin vorgeworfen worden, sich nicht auszukennen. Das Ministerium teilte darauf mit, dass dem Minister selbstverständlich bewusst sei, dass sich das Coronavirus auch über Aerosole überträgt.

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Bei dem O-Ton habe Laumann zum einen schlicht Inhalte eines Berichts der Stadt Köln an das Ministerium wiedergeben, zum anderen deutlich gemacht, „dass sich die Omikron-Variante offenbar viel einfacher über Aerosole überträgt als die vorherigen Varianten und damit noch infektiöser ist“, teilte das Ministerium mit.

8 Uhr: Schärfere Corona-Maßnahmen – jetzt gilt sogar 2G+!

Kurz vor dem Jahreswechsel treten in Nordrhein-Westfalen ab Dienstag strengere Corona-Auflagen in Kraft. Die Beschränkungen treffen jetzt auch geimpfte und genesene Menschen. So sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt – eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es nicht. NRW setzt damit die jüngsten gemeinsamen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern um.

Von den Kontaktbeschränkungen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre ausgenommen. Innerhalb des eigenen Hausstands gelten keine Personenbegrenzungen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder die strengeren Auflagen. Dann dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Große Partys wird es zu Silvester auch dieses Jahr nicht geben. In der Silvesternacht sind Ansammlungen, die über die ab Dienstag geltenden Personengrenzen hinausgehen, auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist bundesweit bereits verboten. Auch Clubs und Diskotheken sind in NRW bereits geschlossen. Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Discopartys sind ebenfalls untersagt.

Großveranstaltungen sind ab Dienstag nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Bei anderen Veranstaltungen wird die Zahl der Zuschauer auf höchstens 750 abgesenkt. Wegen der Sorge vor der Ausbreitung der Omikron-Variante werden auch Masken- und Testpflicht im Freizeitbereich verschärft. Masken müssen nun auch bei Versammlungen mit mehr als 750 Personen im Freien getragen werden.

Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen Immunisierte dort nun einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus gilt diese 2G-plus-Vorschrift auch für weitere Einrichtungen und Angebote, darunter für das Singen im Chor ohne Maske.

Montag, 27. Dezember

22.40 Uhr: Querdenker bringen Kinder zur Demo in Dortmund

Erst am Sonntag ist ein Kind bei einer Querdenker-Demo in Schweinfurt verletzt worden. Hintergründe dazu hier >>> Nur einen Tag später wurden auch in Dortmund wieder Kinder zur einer Querdenker-Veranstaltung mitgebracht – trotz Warnungen der Polizei. Die Polizei musste mehrfach einschreiten. Mehr zur Demo in Dortmund kannst du hier nachlesen >>>

21.12 Uhr: Irrer Impfmarathon in Duisburg beendet

In Duisburg hat ein Arzt bei einer unglaubliche Aktion insgesamt 81 Stunden durchimpfen lassen. Dabei wunderte sich der Mediziner über einige Impfwillige, die bei ihm in der Schlange standen. Mehr dazu hier >>>

17.06 Uhr: Rosenmontagszug in Köln abgesagt

Der Rosenmontagszug in Köln mit Hunderttausenden Zuschauern wird voraussichtlich wegen der Pandemielage nicht stattfinden. Wie das Festkomitee Kölner Karneval am Montag mitteilte, werden derzeit Alternativen zum klassischen Zug Ende Februar geprüft.

„In Anbetracht der Prognosen zur Omikron-Variante gehen wir derzeit davon aus, dass ein normaler Rosenmontagszug mit Hunderttausenden von Zuschauern nicht möglich sein wird“, sagte Zugleiter Holger Kirsch laut Mitteilung. Mehr dazu hier >>>

11.17 Uhr: Schüler gelten nicht mehr als getestet

Wegen der Pause bei den Schultestungen gelten Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen seit Montag nicht mehr grundsätzlich als getestet. Das sieht die Corona-Schutzverordnung für den Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 vor, wie das Gesundheitsministerium bereits mitgeteilt hatte. Es werde in den Weihnachtsferien damit wieder so verfahren wie schon zuvor in den Herbstferien.

Das bedeutet laut Gesundheitsministerium für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen. Kinder bis zum Schuleintritt sind laut der Corona-Schutzverordnung auch ohne Test weiterhin getesteten Personen gleichgestellt.

(red mit dpa)