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Bagger-Eigner nach tödlicher Cold Water Challenge verurteilt

Bagger-Eigner nach tödlicher Cold Water Challenge verurteilt

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Gericht: Todesfall bei Cold Water Challenge
Nach dem Tod eines Mannes bei einer „Cold Water Challenge“ ist der Baggerbesitzer verurteilt worden. Auch der Fahrer muss eine Geldstrafe zahlen.

Bocholt. 

Im Prozess um den tödlichen Unfall bei einer sogenannten Cold-Water-Challenge ist der Besitzer des Baggers wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen worden. Der Richter am Amtsgericht Bocholt verurteilte den 51-Jährigen am Freitag zu einer Geldstrafe von 4800 Euro.

Cold Water ChallengeFür die Jux-Aktion eines Kegelclubs im Juli 2014 in Isselburg hatte er einen Bagger verliehen, der mit der Schaufel voran in eine Menschenmenge gestürzt war. Dabei kam ein Mann ums Leben, mehrere Menschen wurden verletzt.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Fahrzeugbesitzer gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, indem er das defekte Gerät verlieh. So hatte an dem Bagger ein Alarmsystem nicht ausgelöst, das vor dem Kippen hätte warnen sollen.

Verfahren gegen Baggerfahrer eingestellt

Das Verfahren gegen den 37-Jährigen Fahrer des Baggers war gegen Geldauflage eingestellt worden. 3500 Euro sollen an die Krzysztof Nowak-Stiftung fließen, die sich für Menschen einsetzt, die an der Nervenkrankheit ALS leiden. Der Mann bleibt durch die Einstellung des Verfahrens ohne Vorstrafen. Der 37-Jährige hatte vor Gericht mit tränenerstickter Stimme erzählt, wie er den Unfall aus der Fahrerkabine mit angesehen hatte.

In Gruppen wie Kegelclubs oder bei der Feuerwehr hatte sich die „Cold-Water-Challenge“ vor Jahren weltweit verbreitet. Daraus wurde dann die „Ice Bucket Challenge“, bei Geld für die Nervenkrankheit ALS gesammelt wurden. (dpa)