Frauenministerin Schwesig will weniger Vorschriften für Prostituierte. Die Union reagiert empört. Jetzt gibt es neuen Koalitionskrach.
Berlin.
Es ist ein Scheitern mit Ansage: Seit zwei Jahren will die Regierung Prostituierte per Gesetz besser schützen und das Gewerbe stärker kontrollieren. Fast genauso lange streiten Union und SPD über den richtigen Weg dorthin. Die Länder fürchten die Kosten, viele Frauenverbände sind skeptisch. Das Gesetz hat schon lange das Zeug zum Rohrkrepierer – jetzt aber droht es endgültig, zwischen den Fronten zerrieben zu werden: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat die neuen Regelungen für Prostituierte gegen den Willen des Koalitionspartners deutlich entschärft. Die Union ist empört.
„Wir werden kein Absenken der Standards zu Lasten der schutzbedürftigen Prostituierten akzeptieren“, sagte Markus Weinberg, Hamburger Abgeordneter und frauenpolitischer Sprecher der Union, unserer Redaktion. Die Änderungen würden „den Kern des Gesetzes“ treffen. Es sei nicht zu verstehen, dass Schwesig „mit einem Streich die Arbeit von zwei Jahren in Frage“ stelle.
Mehr Kontrolle und neue Regeln
Es geht um zwei Punkte: Mehr Kontrolle für Bordellbetreiber und neue Regeln für Prostituierte. Die Erlaubnispflicht für die Bordelle ist unstrittig, um das Zweite ringen Union und SPD erbittert. Die Union besteht darauf, dass sich Prostituierte jeweils in den Kommunen anmelden, in denen sie arbeiten und diese Anmeldung alle zwei Jahre wiederholen, unter 21-Jährige sogar jedes Jahr. Zusätzlich sollen Prostituierte verpflichtet werden, sich jedes Jahr gesundheitlich beraten zu lassen, für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren soll das sogar zweimal im Jahr gelten. Wer das versäumt, dem droht ein Bußgeld. Vielen Frauenpolitikern in der SPD und in den Ländern geht das zu weit. Ein „Wahnsinn“ wäre es, sagt Barbara Steffens (Grüne), Frauenministerin in Nordrhein-Westfalen, eine „riesige neue Prostitutionsbürokratie“.
Schwesig ist jetzt mit dem Rotstift durch den bereits mit der Union abgestimmten Gesetzentwurf gegangen: Es soll jetzt nur noch eine einmalige Gesundheitsberatung geben, die Anmeldung bei den Behörden muss bei über 21-Jährigen nur alle vier Jahre und bei Jüngeren nur alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Zudem soll das Gesetz in zwei Teilen in Kraft treten: Die strengen Regeln für Bordellbetreiber schon nach sechs Monaten, die Regeln für Prostituierte erst nach zwei Jahren.
Angesicht der hohen Belastung der Länder und Kommunen durch die Flüchtlinge sei es nötig, dass das Gesetz „entschlackt und entbürokratisiert“ werde, heißt es zur Begründung. Schwesigs Staatssekretär Ralf Kleindiek wurde am Donnerstag noch deutlicher: So, wie das Gesetz zuletzt auf Drängen der Union geplant gewesen sei, werde es nicht durchkommen. Die Änderungen seien wichtig, „sonst wird es kein Gesetz geben“.
Auch beim gezielten Kampf gegen Zwangsprostitution hakt es
Schwesigs Schritt ist ein Affront – aber ein kalkulierter: Sie weiß viele der stark belasteten Länder hinter sich und kann sich ausrechnen, dass in der aktuellen Lage niemand auf zusätzliche Verpflichtungen bestehen wird. Unter der Hand heißt es, man könne das Gesetz auch teilen – und nur die unstrittigen Regeln für Bordelle beschließen.
Weinberg dagegen findet die ganze Argumentation falsch: Gerade jetzt, wo Menschenhandel und Missbrauch von Flüchtlingsfrauen zunähmen, müsse es „eher ein Mehr an Schutz gegen Fremdbestimmung und Zwang zur Prostitution als ein Weniger“ geben.
Doch auch beim gezielten Kampf gegen Zwangsprostitution gibt es bislang nur Ankündigungen: Justizminister Heiko Maas (SPD) will Freier bestrafen, wenn sie vorsätzlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Das Gesetz soll jetzt immerhin „zeitnah“ verabschiedet werden, sagte eine Sprecherin dem unserer Redaktion.