Die Legalisierung von Cannabis soll kommen. Darauf haben sich die Parteien der Ampel-Koalition bereits geeinigt. Doch viele Fragen sind noch offen.
Eine davon beschert dem Drogenbeauftragen der Ampel-Regierung nun Scherereien. Es geht um Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen nehmen müssen.
Cannabis: Drogenbeauftragter macht keine gute Figur
Burkhard Blienert (SPD) ist Drogenbeauftragter der deutschen Bundesregierung. Doch im Interview mit einem ARD-Reporter machte er keine gute Figur. Denn bei den Fragen zur Cannabis-Legalisierung redete er bei einigen Fragen schlicht vollständig am Problem vorbei.
Schon bei der ersten Frage – wann denn die Legalisierung nun endlich käme – weicht Blienert aus. Statt einer klaren Antwort sprach der Politiker über Gesetze, die erst einmal ein festes Fundament bräuchten. Auch bei den anderen Fragen wirkte er unsicher: Ob sich Menschen, die aktuell eine Strafe wegen Cannabis-Konsum befürchten müssten, davon ausgehen könnten, straffrei davon zu kommen.
Doch eine Antwort sorgte bei Twitter für besonderes Aufsehen. Menschen, die unter Drogeneinfluss stehen, dürfen in Deutschland kein Auto fahren. Doch Cannabis-Konsum kann auch noch nach Tagen im Blut und Urin nachgewiesen werden. Und wer erwischt wird, ist schnell seinen Führerschein los – selbst, wenn er oder sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stand.
Cannabis: Führerscheinentzug nach Verkehrskontrolle
Besonders kritisch ist das für Menschen, die aus medizinischen Gründen Cannabis nehmen müssen. Ihnen droht bei einer Kontrolle der Führerscheinentzug. Zwar geht der Drogenbeauftrage darauf ein, dass besonders Menschen von dieser Regelung betroffen sind, die Cannabis dauerhaft nehmen müssen – aber eine echte Antwort bleibt er schuldig. Stattdessen wolle er sich die Grenzwerte ansehen. Der Twitter-Community reicht das nicht.
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Das ist Cannabis
- umgangssprachlich aus Gras, Weed, Marihuana (weibliche Blüten) oder Haschisch (Harz)
- in vielen Ländern bislang verboten, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- der Wirkstoff THC beeinflusst das Zentralnervensystems, wirkt muskelentspannend, beruhigend und übelkeitsunterdrückend
- Schätzungen zufolge nutzen weltweit 200 Millionen Menschen Cannabis als Rauschmittel
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„Leider leeres Geschwätz“, kommentiert einer, „die Führerschein-Problematik betrifft nicht nur die wenigen Patienten, sondern Millionen Konsumenten.“ Denn es reicht der positive Drogentest. Es zählt nicht die Frage, wie lang der Konsum her ist und ob überhaupt noch eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorlag. Ein anderer weist daraufhin, dass bei der momentanen Gesetzeslage sogar Existenzen bedroht seien: „Es geht beim Führerscheinentzug nicht um irgendetwas Unwichtiges, es geht um Existenzen, um Jobs und Familien, also bitte ändern Sie diese Regelung so schnell es geht.“
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Auch der Deutsche Hanfverband spricht sich für eine Neuregelung der Gesetzeslage rund um das Fahren aus. „Cannabiskonsumenten wird der Führerschein dauerhaft entzogen, selbst, wenn sie nicht unter Rauschwirkung am Steuer sitzen oder sogar überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen“, heißt es.
Damit würden Alkoholkonsum und Cannabiskonsum unterschiedlich behandelt werden. Daher sollte Schluss sein mit dem „behördlichen Generalverdacht“. Doch unabhängig davon, wann die Cannabis-Legalisierung in Kraft tritt: Fahren nach einem Joint oder einem Hash-Brownie sollte wohl niemand. (evo)