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Wie die absurde „Zwei-Minuten-Regel“ dich zum Schwarzfahrer machen kann – trotz gültigen Tickets

Wie die absurde „Zwei-Minuten-Regel“ dich zum Schwarzfahrer machen kann

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BVG-Handyticket DEU, Deutschlanfd, Berlin, 2011-07-14: Per Smartphone (iPhone oder Android) mit den Bussen, U- und Strassenbahnen der BVG fahren. Das ab sofort in Berlin und Potsdam akzeptierte sogenannte Handyticket nutzt die Touch&Travel-Applikation jeweils beim Ein- und Aussteigen in beziehungsweise aus dem Verkehrsmittel, wie sie bereits die Deutsch Bahn AG eingefuehrt hat. Im Bild die Benutzeroberflaeche und Menuefuehrung. Im Hintergrund eine Tram der BVG am Hackeschen Markt im Zentrum Berlins. SNB Handy ticket DEU Berlin 2011 07 14 per Smartphone iPhone Or Android with the Buses U and Trams the SNB drive the from immediately in Berlin and Potsdam Accepted called Handy ticket uses the Application each the a and deboarding in respectively out the Transport like Them already the German Railway AG introduced has in Picture the User interface and in Background a Tram the SNB at Hackeschen Market in Center Berlin Foto: imago/Jürgen Heinrich
  • Durch die ominöse „Zwei-Minuten-Regel“ kann man in Berlin trotz Handy-Ticket zum Schwarzfahrer werden
  • „Bild“-Mitarbeiter Jacob Wais hat einen solchen Fall öffentlich gemacht
  • Was die Regelung besagt und warum sie besteht

Berlin. 

Du holst dir ein Handy-Ticket für die S-Bahn, wirst kontrolliert und musst 60 Euro blechen – das kann dir im Berliner Nahverkehr passieren, wenn du zu schnell in Bus oder Bahn einsteigst. Der Grund: die „Zwei-Minuten-Regel“.

Diese Regelung besagt, dass ein Fahrgast im Berliner Nahverkehr immer zwei Minuten warten muss, nachdem er ein Handy-Ticket gelöst hat, bis er die nächste Bahn oder den nächsten Bus nehmen kann. Schnell noch ein Ticket kaufen, wenn die Bahn schon einfährt, ist damit nicht drin.

„Bild“-Mitarbeiter beschwert sich

Das musste auch „Bild“-Mitarbieter Jakob Wais (28) feststellen, als er angeblich mit seiner Freundin vom Flughafen Schönefeld in die Berliner Innenstadt unterwegs war. Auf der Fahrt wurde er kontrolliert und musste eine Strafe zahlen – weil er keine zwei Minuten abgewartet hatte.

Wais postete den Fall in den sozialen Netzwerken und beschwerte sich bei der Berliner S-Bahn:

„Zwei-Minuten-Regel“ ist kaum bekannt

Das Problem: Kaum jemand kennt diese Regelung. Und in den Beförderungsbedingungen der BVG ist sie außerdem nur schwer zu finden. Dort heißt es auf den ersten Blick lediglich, dass ein Handy-Ticket nur mit Lichtbildausweis gültig sei.

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Es gebe allerdings einen Zwei-Minuten-Zähler auf dem Handyticket, der einem die kurze Frist anzeigt. Die Vorschrift soll verhindern, dass Schwarzfahrer erst ein Ticket lösen, nachdem der Kontrolleur bereits das Abteil betreten hat, heißt es im „stern“.

Fehler im System

Als Jacob Wais mit dem Kontrolleur über die ihm unbekannte Regel diskutierte, bot dieser ihm wohl an, er solle den Bußgeldbescheid akzeptieren, dann würde er im System vermeken, das Ticket sei in der App nicht geladen worden. Das hätte Wais nur 7 Euro gekostet.

„Das Verhalten wirkte auf mich betrügerisch“, erklärt Wais im „Bild“-Artikel. Der 28-Jährige akzeptierte die reguläre Strafe für Schwarzfahren – und bezahlte 60 Euro. (alka)