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Sparkasse: Wenn deine Bank DAS tut, solltest du rechtliche Schritte einleiten – „Nachzahlung von 3000 Euro“ möglich

Sparkasse: Wenn deine Bank DAS tut, solltest du rechtliche Schritte einleiten – „Nachzahlung von 3000 Euro“ möglich

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Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Sparkasse: Wenn deine Bank DAS tut, solltest du rechtliche Schritte einleiten – „Nachzahlung von 3000 Euro“ möglich

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Kunden der Sparkassen aufgepasst! Ein besonderer Fall zeigt: Wenn die Bank DAS versucht, musst du nicht tatenlos dabei zusehen.

Eine Sparkasse in Sachsen hat Zinsen erhöht und jetzt eine Klage am Hals. Wie es dazu kommt und was du machen kannst, wenn dir so etwas auch passiert, liest du hier. Es winken dabei bis zu 3000 Euro Nachzahlungen.

Sparkasse: Bank ändert Zinsen und kassiert Klage

Die Sparkasse im sächsichen Bautzen steht in der Kritik. Kundinnen und Kunden mit einem Prämiensparvertrag können sich ab sofort einer Klage anschließen. Mit dieser können sie eventuell Zinsen zurückfordern. Möglich ist dies bis 3. Mai 2022, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Die Kunden können demnach im Schnitt mit einer Nachzahlung von 3000 Euro rechnen, berichtet die AFP.

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
  • Rund 385 Sparkassen
  • Mehr als 300.000 Mitarbeiter
  • 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)

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Der Grund: Die Sparkasse Bautzen laut der Verbraucherzentrale Sachsen die Zinsen von Prämiensparverträgen angepasst – zum Nachteil der Sparer. Das hätten sie allerdings nicht gedurft, laut einem Urteils des Bundesgerichtshof. Nun klagen Sparer.

Sparkasse: Was machen, wenn sie die Zinsen ändern

Bereits gegen die Sparkasse Köln-Bonn und die Berliner Sparkasse wurde geklagt. Das Mittel der Wahl ist hier eine „Musterfeststellungsklage“. Mit dieser können mehrere Verbraucher gegen ein Unternehmen vorgehen.

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Ist die Klage zulässig, kann man sich in ein Klageregister eintragen. Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht. (ts mit AFP)