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Hund: Besitzerin fährt Vierbeiner in Tierklinik – was sie dann erlebt, ist ein Albtraum

Hund: Besitzerin fährt Vierbeiner in Tierklinik – was sie dann erlebt, ist ein Albtraum

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Das muss ein Blindenhund alles können

Hund: Besitzerin fährt Vierbeiner in Tierklinik – was sie dann erlebt, ist ein Albtraum

Das muss ein Blindenhund alles können

Man sollte meinen, dass einige Grundsätze wie beispielsweise „Rettungsgassen retten Leben!“ gelten, ohne dass man sie wieder und wieder erwähnen muss. Die Polizei in Heilbronn wurde nun eines Besseren belehrt. Als die Beamten ausrückten, um einen Hund zu retten, konnten sie nur mit dem Kopf schütteln.

Was war passiert? Die Hunde-Besitzerin war mit ihrem kleinen Vierbeiner Tucker ins Auto gesprungen und wollte den neun Wochen alten Welpen zum Tierarzt bringen. Der Australian Kelpie war schwer krank und musste schnell zur Tierklinik kommen. Doch das verlief alles andere als einfach.

Hund: Besitzerin will mit ihrem Vierbeiner schnell zur Tierklinik – dann beginnt der Albtraum

Als sie auf die A6 in Baden-Württemberg auffuhr, blieb sie in einem ellenlangen Stau zwischen Bretzfeld und Neckarsulm stecken. Sie wusste sich in ihrer Not nicht mehr zu helfen, dem kleinen Hund ging es von Minute zu Minute schlechter. Also wählte sie den Notruf.

Eine Streife nahm sich des kleinen Rüden an und eskortierte ihn in die Klinik. „Nach Aussage der Ärzte gerade noch rechtzeitig, um Tuckers Leben zu retten“, teilten die Beamten bei Facebook mit.

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Doch was sie auf ihrem Weg dorthin erleben mussten, ist kaum zu glauben: „Leider verlief die Fahrt durch die Rettungsgasse alles andere als reibungslos. Zahlreiche Fahrzeuge blockierten den Weg, einige versuchten sich sogar an das eskortierende Polizeiauto dranzuhängen“, so die Verkehrspolizei.

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Die Beamten machen noch mal deutlich: „Jede Sekunde, die Einsatzkräfte von Rettungsdiensten, Polizei oder Feuerwehr länger zum Einsatzort brauchen, kann Menschen-, oder wie im Fall von Tucker Hundeleben, kosten.“

Obwohl es eigentlich klar sein sollte, wiederholt die Polizei noch einmal die Regeln, die in einer Rettungsgasse gelten:

  • Sobald sich ein Stau bildet (auch schon bei stockendem Verkehr), müssen Autofahrer und alle anderen, die am Straßenverkehr teilnehmen auch eine Rettungsgasse bilden.
  • Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet.
  • Wer gegen die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse verstößt, muss mit mindestens 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. In besonderen Fällen drohen bei Verstößen bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot oder sogar eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Eine Rettungsgasse darf auch nach der Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs nicht wieder geschlossen werden. Es könnten weitere Rettungsfahrzeuge folgen.

(js)