Als Hartz4-Empfänger nicht die volle finanzielle Unterstützung zu erhalten, das kann unter Umständen existenzbedrohend sein. Dieser Betroffene muss glücklicherweise nicht am Hungertod nagen, doch stutzig macht ihn das fehlende Geld jeden Monat schon.
Der Hartz4-Empfänger hat eine schlimme Vermutung, wieso ihm das Jobcenter nicht den vollen Betrag übermittelt.
Hartz4-Empfänger erhält zu wenig Geld – Vorwurf an das Jobcenter
Viel Geld ist es zwar nicht, was dem Betroffenen aus Neubrandenburg monatlich auf dem Konto fehlt. Es geht gerade mal um einen Cent pro Monat. Und obwohl dieser Fehlbetrag, den ihm das Jobcenter nicht zahlt, für ihn nicht lebensbedrohlich ist, fehlt es dem Hartz4-Empfänger dennoch an Verständnis.
Die Miete für seine Wohnung ist seit kurzem etwas niedriger, das teilt der Betroffene dem Amt mit. Ab jetzt kostet die monatlich nur noch 514 Euro. Dort wohnt er zusammen mit seiner Partnerin und deren Sohn. Deshalb werden die Kosten dreigeteilt, das macht rund 171,33 Euro. Doch genau dieses Wörtchen rund bedeutet: Die Rechnung geht nicht glatt auf.
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Einige Fakten zu „Hartz 4“:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden
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Die Kosten werden wie zuvor vom Amt übernommen und mit den Leistungen des Empfängers verrechnet und ausgezahlt. Doch dabei erhält er jeden Monat einen Cent zu wenig. Jetzt wirf der Hartz4-Empfänger dem Jobcenter aber Profitabsichten vor, so der „Merkur“.
Hartz4-Empfänger glaubt, dass Jobcenter will sich an ihm bereichern – SO reagiert das Arbeitsamt
„Für einen Einzelnen sind das nur 12 Cent pro Jahr“, meint der 55-Jährige. „Aber wenn das Jobcenter so bei einer Million Leuten abrechnet, dann sind das 120.000 Euro Gewinn für das Jobcenter.“ Daher fragt sich der Hartz4-Empfänger, ob dahinter nicht ein System steckt.
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Doch davon will das Arbeitsamt in Neubrandenburg nichts wissen. Bei der Dreiteilung der Miete käme es gezwungenermaßen zu einer „Verschiebung im Cent-Bereich“. Das sei keine wortwörtlich „Spar-Maßnahme“ des Amts, sondern käme durch die Abrundung zustande. Darauf würde im Arbeitslosengeld-Bescheid sogar explizit hingewiesen.
„Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt“, heißt es dort. „Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist“, zitiert der „Merkur“. (mbo)