Berlin.
Eine Bewerbung schickte ein junger Architekt an ein Büro in Berlin. Die Antwort des Unternehmens besteht nur aus einem Satz – doch der löst in ganz Deutschland Empörung aus.
Yaseen Gabr hat den Bachelor in Architektur, studiert auf Master an der Hochschule Anhalt in Dessau und möchte ein Praktikum bei „GKK Architektur und Städtebau“ in Berlin machen.
Bewerbung: Mann will in Büro arbeiten – menschenverachtende Antwort
Er bekommt einen Satz als Rückmeldung, den man nur als Absage verstehen kann: „Bitte keine Araber“.
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Denn Bewerber Yaseen Gabr ist Ägypter – und deshalb offensichtlich in dem Berliner Architekturbüro nicht willkommen.
Berlin: Was der Bewerber dann tut, löst einen Shitstorm aus
Doppelt schlimm: Die Nachricht stammt von der Bürochefin Swantje Kühn persönlich. Die schockierend ehrliche Notiz sollte eigentlich bürointern bleiben, fand versehentlich den Weg zu Yaseen.
Der macht die diskriminierende Absage mit dem Kommentar „Das schlimmste Ablehnungsschreiben, das man nur bekommen kann“ auf Facebook öffentlich.
Der Beitrag geht durch die sozialen Medien, für das Büro hagelt es schlechte Bewertungen bei Google, Sogar ZDF-Moderatorin Dunja Hayali teilt die Absage auf Twitter, bedauert: „Ich wünschte, ich hätte ein Architektenbüro!“
Berlin: So rudert das Unternehmen zurück
In einer öffentlichen Stellungnahme reagiert „GKK Architektur und Städtebau“ auf den Skandal, stellt ihn als großes Missverständnis dar.
Angeblich sei die Bewerbung von Yaseen Gabr versehentlich einer Stellenanzeige für Projekte in China zugeordnet worden.
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Justizverwaltung: Klarer Fall
Für die Stelle müsse der Wunsch-Bewerber verschiedene Voraussetzungen erfüllen, „besonders aber sehr gute chinesische Sprachkenntnisse und Projekterfahrung in China.“ Und: „Da Herr Gabr diese Kriterien nicht erfüllt, wurde die Bewerbung an das Sekretariat mit verkürztem Kommentar zurückgeschickt.“
Weiter heißt es, das Architekturbüro habe sich bereits telefonisch bei dem Ägypter entschuldigt und ihn für Freitag zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Er habe die Einladung angenommen.
Die Justizverwaltung erklärt der „Bild“: „Wenn man aufgrund ausländischer Herkunft benachteiligt wird, ist der Fall klar. Betroffene sollten eine Beratungsstelle aufsuchen oder sich einen Anwalt nehmen.“ (kv)