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Xavier Naidoo: Bombe geplatzt! Jetzt kommt's ganz dicke für den Sänger

Xavier Naidoo: Bombe geplatzt! Jetzt kommt's ganz dicke für den Sänger

Der Sänger Xavier Naidoo (2016).
Für Sänger Xavier Naidoo kommt es jetzt ganz dicke. (Archivbild) Foto: dpa

Große Aufregung um Sänger Xavier Naidoo in der Hansestadt Rostock.

Der 49-Jährige tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit diversen Verschwörungsmythen auf. Auch zur Corona-Pandemie machte Xavier Naidoo ein paar umstrittene Aussagen. Das wird dem Sänger nun wieder zum Verhängnis.

Xavier Naidoo: Nach Rauswurf bei DSDS – jetzt auch noch DAS

Bereits im März 2020 musste Xavier Naidoo aufgrund von Rassismus-Vorwürfen die Jury der RTL-Sendung „DSDS“ verlassen. Trotz, dass er diese empört zugewiesen hat, leidet das Image von Xavier Naidoo nach wie vor stark unter den Vorwürfen.

Am 22. August sollte der umstrittene Künstler eigentlich ein Konzert in der Rostocker Stadthalle geben, doch die Bürgerschaft hat sich nun gegen den Auftritt von Xavier Naidoo ausgesprochen.

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Das ist Xavier Naidoo:

  • Xavier Kurt Naidoo wurde am 2. Oktober 1971 in Mannheim geboren
  • Er ist ein deutscher Soul- und R&B-Sänger
  • Er ist Gründungsmitglied der deutschen Musikgruppe Söhne Mannheims, ehemaliger Dozent an der Popakademie Baden-Württemberg
  • Seine Alben sind Verkaufsschlager
  • Mit seinen Songs löste Xavier immer wieder Kontroversen aus
  • Häufig wurde dem Sänger Antisemitismus vorgeworfen
  • Sein Auftritt vor einer Gruppe Reichsbürgern wurde Deutschlandweit diskutiert

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Ein gemeinsamer Antrag der Linken, Grünen und SPD wird dem 49-Jährigen jetzt erneut zum Verhängnis. Darin soll es unter anderem heißen, dass Xavier Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung sehr nahesteht und rassistische Vorurteile anfeuert.

Die Mehrheit der Bürgerschaft aus Rostock soll sich diesem Antrag nun angeschlossen und somit das Konzert von Xavier Naidoo verboten haben.

Xavier Naidoo: Rostock lässt Konzert platzen – diese Entscheidung fiel nicht leicht

Bereits im Juni 2020 hatte sich Rostock mit der Absage des Xavier Naidoo Konzerts beschäftigt, doch der Antrag hatte damals noch keine Mehrheit gefunden.

Die Rostocker Stadtverwaltung hatte starke rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung der Bürgerschaft, dass das Konzert des umstrittenen Sängers nicht stattfinden dürfe.

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So sollen öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet sein. Bei der Vermietung der Rostocker Halle dürfe kein Veranstalter oder Künstler ausgeschlossen werden, weil die religiösen oder politischen Ansichten nicht geteilt werden.

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Rostock hatte zudem Angst vor einem Imageverlust. Die Stadt will grundsätzlich nicht das Bild vermitteln, dass Künstler, die sich öffentlich kritisch äußern, in Rostock nicht willkommen sind.

Der Oberbürgermeister der Stadt Rostock Claus Ruhe Madsen (parteilos) hat somit nun 14 Tage Zeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dann müsste sich die Bürgerschaft im Juni erneut mit dem Konzert von Xavier Naidoo beschäftigen. (dpa/mkx)