Ein Klick, und schwups, der Traum-Urlaub ist gebucht! So einfach fühlt sich für viele Reisende die Welt von Booking.com an. Doch hinter den Kulissen sieht die Sache anders aus: Für viele Hotels ist die Buchungsplattform ein echter Kostenfresser und hat ihnen aus ihrer Sicht lange Zeit die Preise diktiert.
Jetzt wehren sich mehr als 10.000 europäische Hotels – und zwar mit einer Sammelklage, die ordentlich Wellen schlagen könnte …
Hotels wehren sich gegen Booking.com – Tausende klagen
Für jede erfolgreiche Buchung zahlen die Hotels nämlich eine Provision (durchschnittlich 15%) an Booking.com, die letztlich über den Zimmerpreis an die Gäste weitergegeben wurde. Der Europäische Gerichtshof stellte jedoch fest, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Regelungen wirtschaftlich überlebensfähig sind.
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Herbst 2024) erklärt außerdem laut „der tagesschau“ sogenannte Bestpreisklauseln für kartellrechtswidrig. Diese Klauseln untersagten Hotels, ihre Zimmer außerhalb von Buchungsplattformen – etwa auf der eigenen Website – günstiger anzubieten. Damit sollten Trittbrettbuchungen verhindert werden.
Für Reisende hat der Rechtsstreit keine Folgen mehr, da Booking.com die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 2024 aufgrund des EU-Digitalgesetzes (Digital Markets Act, DMA) abgeschafft hat.
Hotels fordern Schadenersatz für 20 Jahre
Und jetzt reagiert die Hotellerie: Über 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich zu einer Sammelklage gegen Booking.com zusammengeschlossen, die in den Niederlanden verhandelt wird – dem Sitz des Unternehmens. Die Klage zielt darauf ab, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten.
Auch in Deutschland wächst der Zulauf für die Sammelklage rasant. „Wir haben die Anmeldefrist bis Ende August verlängert, weil so viele Hotels mitmachen wollen“, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA. Dennoch: Für viele Hotels bleibt Booking.com trotz allem unverzichtbar.
Booking.com betont gegenüber DER WESTEN, dass das Unternehmen – falls erforderlich – weiterhin vor Gericht darlegen werde, „dass Paritätsklauseln keine wettbewerbswidrige Wirkung hätten.“
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Trotz aller Kritik bleibt Booking.com für viele Hotels ein zentraler Vertriebskanal, da sie dort zahlreiche Gäste erreichen. Der Konzern dominiert den europäischen Markt der Online-Reiseplattformen mit einem Anteil von über 70 Prozent. Eines ist klar: Es bleibt spannend, wie der Fall ausgeht …