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Verkehr: Autofahrer will Kennzeichen anmelden – doch DAS ist verboten

Wer ein neues Kennzeichen anmelden will, muss einige Regeln beachten. DIESE Kennzeichen sind im deutschen Straßen-Verkehr verboten…

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Führerschein bestanden, Auto gekauft und ab geht’s in den Straßen-Verkehr? Ganz so einfach ist das nicht, denn das neue Auto muss erst einmal angemeldet werde – genau, wie das Kennzeichen.

In Deutschland haben Autofahrer viele Möglichkeiten, wie sie ihr Kennzeichen gestalten können. Manche bevorzugen ihre Initialen und ihr Geburtsjahr, andere wiederum basteln witzige Wörter aus der Abkürzung ihres Wohnortes und ein bis zwei anderen Buchstaben. Einige Einschränkungen bei der Wahl des Kennzeichens gibt es aber dennoch. Diese Regeln musst du beachten, wenn du dein Kennzeichen für den Straßen-Verkehr anmelden möchtest…

Verkehr: Diese Kennzeichen sind verboten

Die Vergabe von Kennzeichen in Deutschland werden von Paragraf 9 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt, wie „Giga“ berichtet. Diese prüft, ob „die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterschei-dungszeichen und Erkennungsnummer (…) nicht gegen die guten Sitten“ verstößt. So soll insbesondere verhindert werden, dass die Verbreitung faschistischer und radikaler Botschaften über Kennzeichen-Codes im Straßen-Verkehr verbreitet werden können.


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Ein Großteil der in Deutschland verbotenen Kennzeichen gelten in rechtsradikalen oder neonazistischen Kreisen als Erkennungszeichen. Bundesweit verboten sind somit „HH“ („Heil Hitler“) – insbesondere in Kombination mit der „88“ (das „H“ ist der achte Buchstabe im Alphabet) – „NS“ („Nationalsozialismus“), „KZ“ („Konzentrationslager“) sowie „SS“ („Schutzstaffel“ der NSDAP).

Das sind die regionalen Verbote

Nicht nur auf bundesweiter Ebene, sondern auch regional gibt es einige Verbote bezüglich der Verkehrs-Kennzeichen. In Itzehoe darf dein Kennzeichen beispielsweise nicht die Kombination „IZ-AN“ haben, da es rückwärts gelesen „Nazi“ heißt. Und auch in Köln ist aufgrund des Unterscheidungszeichens „K“ ein Kennzeichen mit dem Buchstaben „Z“ verboten. In manchen Kreisen darfst du außerdem nicht die Buchstabenkombination „IS“ („Islamischer Staat“) oder ein einzelnes „Z“ (wie auf den Fahrzeugen der russischen Armee im Krieg in der Ukraine) bekommen.


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Neben der „88“ gibt es weitere Zahlenkombinationen, die die FZV verbietet. Unter Umständen ist die „18“ (für „Adolf Hitler“) oder die „188“ (für „Adolf Hitler Heil“) nicht erlaubt. Auch auf die „28“, die als ein Zeichen für das rechtsextreme Netzwerk „Blood and Honour“ verstanden werden kann, trifft das zu.

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