Die RTL2-Doku „Hartz und Herzlich“ gibt Einblick in die schwierigen Lebensumstände sozialschwacher Familien. Zwischen finanziellen Engpässen und prekären Wohnsituationen entscheidet sich Bürgergeld-Empfängerin Petra für einen radikalen Schritt: den Umzug nach Dessau. Und das, ohne die gesetzliche Kündigungsfrist ihrer aktuellen Wohnung einzuhalten…
Bürgergeld-Empfängerin wagt riskanten Umzug
Petra und ihre beiden Kinder, Selina und Pascal, sind bereits gepackt und bereit für den Neuanfang. Doch trotz der Vorfreude auf Dessau hängt eine dunkle Wolke über ihren Plänen: Die Wohnung ist noch nicht gekündigt, und die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Hausmeister Michael äußert seine Bedenken. Ob es da mal keine Probleme geben wird? „Ist mir Wurst. Pech! Dann komm ich mit einem Rechtsanwalt“, kontert die zweifache Mama unbeeindruckt.
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Doch ist Petras Entscheidung legal? Rechtlich gesehen ist der geplante Umzug ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zulässig, was zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen könnte. Pascals lässt seinem Frust freien Lauf. „Wärst du jetzt in unserer Lage, und du würdest 12 Jahre in einer Schimmel-Wohnung leben und es passiert nichts. Und jetzt hast du die Möglichkeit, woanders hinzuziehen. Da hättest du doch auch die Chance genommen“, so der TikToker zu Michael. Der Hausmeister stimmt zu, merkt jedoch an: „Die Chance hätte ich wahrgenommen, aber es gibt Gesetze.“
Die Situation stellt die Familie vor ein Dilemma. Wie es mit ihrer Wohnsituation weitergeht und ob Konsequenzen folgen, erfährst du von Montag bis Freitag bei „Hartz und Herzlich“ auf RTL2.