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Verkehr: Ausflug am Vatertag droht ein böses Ende – viele ahnen es überhaupt nicht

Landauf, landab unternehmen Männer am Vatertag feuchtfröhliche Ausflüge. Welche Risiken im Verkehr drohen, ist vielen gar nicht bewusst.

© imago sportfotodienst

Diese Schlagerstars feiern Vatertag!

Zum Vatertag herrscht auf Deutschlands Straßen traditionell reges Treiben. Besonders in diesem Jahr locken gute Wetteraussichten viele Ausflügler zu ausgelassenen Feiern. Nicht selten sieht man auf dem Land lustige Gruppen auf Anhängern hinter Traktoren. Doch der Automobilclub von Deutschland (AvD) mahnt zur Vorsicht im Verkehr.

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Die beschwingte Fahrt kann gefährlich werden, wenn Bollerwagen und Anhänger zum Einsatz kommen. Ein kürzlich in Baden-Württemberg geschehener Unfall (>>> hier die Einzelheiten) zeigt die Risiken, die auch am Vatertag im Verkehr lauern.

Vatertag: Personentransport auf offenen Anhängern verboten

Der Verkehr am Vatertag hat so seine Tücken, die vielen nicht bewusst sind. Auf Anhängern transportierte Personen sind ohne gesicherte Sitze allen Stößen hilflos ausgeliefert. Beim Fahren über Unebenheiten können sie leicht von Bänken fallen, warnt der AvD. Gemäß §21 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Personentransport auf offenen Anhängern gar nicht gestattet. Ausnahmen für traditionelle Festumzüge bedürfen einer speziellen Erlaubnis.

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Eine weitere Warnung betrifft den Verkehr im gesetzlichen Sinne: Wer einen Anhänger lenkt, sollte sich über seine Fahrerlaubnis im Klaren sein. Der AvD weist darauf hin, dass Personentransport auf land- und forstwirtschaftlichen Anhängern in den Führerscheinklassen L oder T nicht erlaubt ist. Mit Klasse B ist die Beförderung von höchstens acht Personen gestattet.

Verkehr: Keine Versicherung – keine Ansprüche bei einem Unfall

Beim Vatertag steht neben der Vorsicht im Straßenverkehr auch die Haftungsfrage im Raum. Gerade in der Landwirtschaft oder im Forstbetrieb sind nicht alle Fahrzeuge versichert. Bei einem Unfall kann der Geschädigte möglicherweise keine Versicherungsansprüche geltend machen. Ein Haftungsausschluss kann auch greifen, wenn es sich um eine Gefälligkeitsfahrt handelt – so urteilte beispielsweise das OLG Frankfurt am Main.

Und schließlich der Alkoholkonsum: Der AvD warnt eindringlich vor den Gefahren des Alkohols im Verkehr an einem Tag wie dem Vatertag. Schon ab 0,3 Promille kann es bei einer Fahruntüchtigkeit zu ernsthaften rechtlichen Folgen kommen. Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, riskiert den Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate. Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren müssen zudem eine Null-Promille-Grenze beachten. Selbst Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr können mit einer Strafe und einer MPU-Aufforderung rechnen.


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Daher sollte jeder am Vatertag – ob feiernder Teilnehmer oder Fahrer – seine Heimfahrt gut planen und sich gegebenenfalls von einer nüchternen Person abholen lassen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Denn am Ende zählt nicht nur die ausgelassene Feier, sondern auch die sichere Rückkehr.