80.000 Euro an Rente zurückzahlen? Was klingt wie Stoff aus einem erstklassigen Albtraum, ist bittere Realität für einen Mann. Dabei sieht auf den ersten Blick alles ganz normal aus.
Zu diesem Thema:+++Rente: Gegen die Altersarmut – was Frauen jetzt dringend tun müssen+++
Der Mann aus Hessen erlitt 1967 einen Arbeitsunfall. Daraufhin bekam er von seiner Berufsgenossenschaft eine Unfallrente. Nun verurteilte ihn das Landessozialgericht in Darmstadt zu einer Rückzahlung von 80.000 Euro, jedoch an die Altersrenten-Versicherung.
80.000 Euro Rente im Minus
Nachdem der Mann nämlich jahrelang monatlich rund 1.260 Euro erhalten hatte, kam er 2009 in das Rentenalter und bezog zusätzlich 2.400 Euro monatlich von der Rentenversicherung. Dabei versäumte der Rentner es, der Rentenversicherung bei der Rentenantragstellung mitzuteilen, dass er monatliche Bezüge durch seine Berufsgenossenschaft erhielt – obwohl die Versicherung ausdrücklich nach dem Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gefragt und auf die entsprechende Mitteilungspflicht hingewiesen hatte.
Erhält ein Mensch eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, führt das meist zu einer geringeren Altersrente. Da die Rentenversicherung jedoch nichts von dem Bezug wusste, kassierte der Rentner jahrelang zu viel Rente. Aufgeflogen ist das ganze schließlich, als der Rentner der Berufsgenossenschaft mitteilte, dass sich die Folgen des Arbeitsunfalls verschlimmert hätten. Daraufhin sollte die Verletztenrente ab Februar 2018 erhöht werden. Zu seinem Pech informierte die Berufsgenossenschaft die Rentenversicherung darüber.
++ Hier geht es zu unserer Renten-Themenseite ++
Jahrelanger Fehlbezug fliegt auf
Die Rentenversicherung fordert nun die überzahlte Altersrente in Höhe von mehr als 80.000 Euro zurück. Das sah der Rentner jedoch nicht ein und berief sich auf Falschberatung und Verjährung. Er erhob juristischen Einspruch und so landete die Angelegenheit vor dem Landessozialgericht in Darmstadt. Hier war man sich aber einig – die Schuld liegt ganz klar bei dem Rentner. Es sei ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht und somit grob fahrlässig. Im Rentenantragsformular wurde „klar, eindeutig und unmissverständlich“ gefragt, ob Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen werden.
Hier kommst Du zu weiteren spannenden Artikeln zum Thema Rente:
Der Mann hätte gewusst oder wissen müssen, dass ihm die Altersrente nicht in dieser Höhe zustand, so das Urteil von Ende März dieses Jahres. Dass dieser Fehler, beabsichtigt oder nicht, jetzt teuer für den Rentner wird, ist klar. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Rentenrückzahlung in Höhe von rund 80.000 Euro. Eine Revision wurde abgelehnt.