Fast genau sechs Monate ist diese schreckliche Tat nun schon her. Am 27.09.2023 fanden zwei Jugendliche eine obdachlose Frau tot in der Innenstadt von Iserlohn (NRW) vor. Mit zwei Kopfschüssen ist sie kaltblütig im Schlaf hingerichtet worden. Schnell ermittelte die Polizei einen Tatverdächtigen: ein 29-jähriger Mann aus Iserlohn.
Am Montag (25. März) hat der Prozess vor dem Landgericht Hagen begonnen. Dabei legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Dieses macht vor allem den Anwalt fassungslos.
NRW: Angeklagter gibt schreckliche Tat zu
Der 29-jährige Angeklagte aus Iserlohn hat bereits am ersten Prozesstag ein umfassendes Geständnis abgelegt, berichtete „Radio MK“. Demnach habe der Angeklagte den Tathergang ruhig und gefasst geschildert. So sei er an jenem Tag an der schlafenden Obdachlosen († 57) vorbeigegangen, dann nach Hause gegangen, habe seine Waffe geholt und sei zurückgekehrt. Dann habe er die Waffe auf den Hinterkopf der Frau gerichtet und einen Schuss abgegeben.
„Weil sie sich dann bewegt hat, habe ich noch einmal geschossen, um sicherzugehen“, zitiert die „Bild“-Zeitung den Tatverdächtigen.
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Auf die Frage der Richterin, warum er die Frau erschossen hatte, folgten wirre Angaben des Angeklagten, der wegen Paranoia und Schizophrenie als unzurechnungsfähig gilt.
So erzählte er, dass er sich für den der Klon von Rosalia Lombardo , einer mumifizierten Kinderleiche eines Mädchens in Italien, halte und vom Geheimdienst überwacht werden würde. Nach der Tat hinterließ er neben der Waffe und einem abgelaufenen Personalausweis ein wirres 16-seitiges Manifest dazu. Er habe die Frau erschossen, um auf die Matrix aufmerksam zu machen.
„Unfassbar“
Philippos Botsaris, der Rechtsanwalt der Familie des Opfers, findet nach dem ersten Prozesstag in NRW klare Worte. „Meine Mandanten erwarten durch den Prozess Antworten. Jetzt soll ich Ihnen von der Matrix, dem Klonen, dem Kalten Krieg und anderen Abstrusitäten berichten? Unfassbar. Die Trauer dieser Menschen wird mit Füßen getreten“, sagte er gegenüber der „Bild“-Zeitung.
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Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als heimtückischen Mord, fordert aber wegen des psychischen Zustands des Angeklagten und seiner Gefahr für die Allgemeinheit seine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Das Urteil soll am 23. April fallen.