Vielen Familien greift das Elterngeld unter die Arme. Doch durch die Einsparungen der Ampel-Regierung im Bundeshaushalt drohen in einigen Punkten kräftige Einschnitte.
Die folgen schon zu Anfang April. Dann gibt es für die Einkommensgrenze und das Basiselterngeld große Änderungen.
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Elterngeld: Zwei Änderungen ab April
Durch den festgelegten Bundeshaushalt der Ampel-Regierung gibt es für das Elterngeld zwei große Änderungen bei Geburten ab dem 1. April 2024. Zum einen werden die Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende gesenkt, bei der diese keinen Anspruch mehr auf die Leistung haben. Aktuell beträgt die Einkommensgrenze für Paare 300.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt sie bei 250.000 Euro.
Nun soll die Grenze für Geburten ab April abgesenkt werden auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro für Paare und auf 150.000 Euro für Alleinerziehende. Ein Jahr später, zum 1. April 2025, sinkt die Grenze für Paare sogar noch mal. Dann beläuft sie sich auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro.
Basiselterngeld nicht mehr parallel
Als zweite Änderung zum April können Eltern nur noch einen Monat zeitgleich Basiselterngeld beziehen. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Die Monate können sie frei untereinander aufteilen. Dafür gibt es normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das du vor der Geburt hattest und das nach der Geburt wegfällt.
Ab 1. April können beide Elternteile das Basiselterngeld nur noch für einen Monat parallel beziehen und auch dies nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Eine gemeinsame Betreuung des Neugeborenen durch beide Elternteile im Geburtsmonat bleibt damit weiterhin möglich.
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Wenn Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, muss sich mindestens ein Elternteil für das sogenannte ElterngeldPlus entscheiden. Das ElterngeldPlus lohnt sich besonders für Eltern, die bald nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld vorher.