Ab einem Grad der Behinderung von 50 oder höher gilt man als schwerbehindert. Das betrifft vor allem viele ältere Menschen. Doch auch schon mit leichteren Behinderungsgraden hast du ordentliche Vorteile bei der Steuer.
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Welche konkreten Steuererleichterungen für dich drin sind, erfährst du hier.
Behinderung: Schon ab Grad 20 steuerliche Vorteile
Ende 2021 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Das sind Personen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt haben. Meist entstehen die Behinderungen im Alter, durch Krankheiten wie Krebs oder nach Schlaganfällen.
Der niedrigste Grad der Behinderung liegt bei 20, der höchste bei 100. Auch chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes oder Rheuma können als Behinderung vom Versorgungsamt erfasst werden. Doch nicht nur körperliche Leiden zählen dazu, sondern auch psychische Erkrankungen wie Zwangsstörungen, Depressionen oder Angstzustände.
Hier gibst du die Behinderung in der Steuererklärung an
Immerhin bei der Steuer hat diese Einschränkung in deinem Leben aber finanziell positive Auswirkungen, sofern du die Behinderung bei der Steuererklärung angibst. Diese Angabe erfolgt in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ in den Zeilen 4-9 (Kapitel Behinderten-Pauschbetrag).
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Die Pauschbeträge sind Jahresbeträge. Das bedeutet, sie werden dir auch in voller Höhe gewährt, auch wenn der Grad der Behinderung erst im Jahresverlauf berücksichtigt wurde. Der Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer-Erstattung soll dir deine höheren Kosten ausgleichen, die du aufgrund deiner Behinderung hast.
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Steuer: So hoch sind die jeweiligen Pauschbeträge
Den höchsten Pauschbetrag bei der Steuer-Belastung erhalten Menschen beim Grad 100. Dann sind es 2.840 Euro. Menschen, die komplett hilflos sind, blind oder taublind sind, erhalten sogar 7.400 Euro.
Doch auch schon bei einer geringen Behinderung von 20 Prozent lohnt sich die Angabe bei der Steuererklärung. Hier der Überblick:
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Das steht dir als Schwerbehinderter außerdem zu
Ab einer Schwerbehinderung besteht für dich neben den steuerlichen Vorteilen auch ein besonderer Kündigungsschutz und du hast als Beschäftigter mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf fünf Tage mehr Urlaub pro Jahr. Zudem kannst du früher in Altersrente gehen.