Die Ampel beschloss Anfang 2024 das neue Einbürgerungsgesetz. Dazu zählt auch die Wiedereinführung der doppelten Staatsbürgerschaft.
+++ Erfahre zu dem Thema mehr: „Unter Deutschen“: Doppelte Staatsbürgerschaft – das sind drei Vorteile +++
Die bringt einige Vorteile mit sich. Zum Beispiel gehört dazu das Erbrecht. Was genau dir das bringt, erfährst du hier!
Doppelte Staatsbürgerschaft bringt großen Vorteil
Mit dem beschlossenem Einbürgerungsgesetz 2024 gibt es einige Änderungen wie die Wiedereinführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Das bringt entscheidende Vorteile wie das Erbrecht. Die Regelung dafür sah vorher nämlich noch anders aus. Von 2015 bis Ende 2023 galt laut EU-Verordnung stattdessen das Erbrecht des Staates, in dem sich der Erblasser zuletzt gewöhnlich aufgehalten hat.
Erbrecht bedeutet konkret: Jeder Bürger hat das Recht zu klären, wo genau sein Eigentum nach seinem Tod hingehen soll. Dazu zählt zum Beispiel das gesamte Vermögen – wie Immobilien, Wertpapiere, Bargeld. Aber auch Schulden und Verträge gehören dazu. Dafür regelt es, welchem Bürger das Erbrecht zusteht. Der Erbe oder mehrere Erben als Erbengemeinschaft treten dies mit dem Tod des Verstorbenen an.
Freie Wahl für dich!
Die europäische Erbrechtsverordnung lässt Personen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit wählen, welches Erbrecht der Staaten im Falle ihres Todes maßgeblich sein soll. Die Rechtswahl muss üblicherweise aber ausdrücklich in einem Testament oder einer anderen rechtlich verbindlichen Erklärung festgelegt werden.
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Mit der doppelten Staatsbürgerschaft können Deutsch-Türken Eigentum und Vermögen in der Türkei problemlos weitergeben. Auch wenn man eher in Deutschland lebt. Besonders für Wohneigentum hat das einen großen Vorteil. Denn für Ausländer ist es sehr kompliziert und auch wegen der vielen Behördengänge teuer, von Türken zu erben.
Doch die doppelte Staatsbürgerschaft bietet noch weitere Vorteile. Welche das sind, erfährst du in der neuen Folge unseres Formats „Unter Deutschen“.