Deutschland ist das Land der Autofahrer. Nirgends zeigt sich das so wie auf der Autobahn. Sie ist des Deutschen letzter Rückzugsort, wo noch richtig schön gerast werden kann. Doch auch hier drohen natürlich Bußgeld-Fallen.
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Denn auf den Autobahnen des Landes gelten bisweilen knallharte Regeln – die dennoch jeden Tag gebrochen werden. Aufgepasst: Das Bußgeld kann richtig hoch ausfallen. Wir klären auf.
Bußgeld: Diese Regeln brechen fast alle
Irgendwo in den Windungen des Gehirns löst dieses Wort Erinnerungen an die vielen Stunden in der Fahrschule aus: Rechtsfahrgebot. Irgendwie weiß man, dass es existiert und doch halten sich tagtäglich zahlreiche Menschen nicht daran.
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Das Rechtsfahrgebot besagt, dass man möglichst rechts zu fahren hat. Diese Regelung ist im § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Und dennoch fahren jeden Tag Autos einfach weiter auf der Mittelspur, obwohl rechts frei ist. Das kann teuer werden!
Wer sich nicht an die Regel hält kann mit 80 bis 100 Euro Bußgeld belangt werden inklusive eines Punktes in Flensburg. Und: Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich nicht nur auf mehrspurigen Autobahnen, sondern auch auf einspurigen Straßen und sogar innerorts.
20-Sekunden-Regel an Anhaltspunkt
Doch zurück zur Autobahn. Die gute Nachricht: Selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen von der Regelung. Bei Autobahnen mit drei Spuren, kann es unter Umständen erlaubt sein, auf der Mittelspur zu bleiben!
In der StVO heißt es dazu, dass der mittlere Fahrstreifen befahren werden darf, wenn „hin und wieder“ rechts ein Fahrzeug hält oder fährt. Bleibt die Frage: Was bedeutet „hin und wieder“?
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Das ist nicht ganz festgelegt. Der ADAC verweist auf die „20-Sekunden-Regel“ zur groben Orientierung. Bedeutet: Wenn die rechte Fahrspur deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden kann, dann muss man rüberwechseln. Sonst riskiert man letztlich ein Bußgeld.