Gebete gen Mekka – sind Gebetsräume und Teppiche auf dem Schulhof bald Normalität an unseren Schulen in NRW? Denn die Hauptstadt schlägt Alarm: In Berlin sei die Nachfrage nach muslimischen Gebetsräumen an Schulen seit dem 7. Oktober 2023 gestiegen. An jenem Tag griff die radikal-islamistische Terrorgruppe Hamas Israel an, tötete über 1.100 Menschen und entführte Hunderte in den Gazastreifen.
Seitdem herrscht Krieg in Gaza, und in Deutschland sorgen Pro-Hamas-Demonstrationen immer wieder für heftige Szenen. An Schulen wird die hässliche Fratze des Islamismus gezeigt, Jugendliche entdecken plötzlich den Islam als politische Waffe – und wollen das in Berlin auch in der Schule zeigen. Bald auch in NRW?
Schule in NRW: Wollen immer mehr Muslime Gebetsräume?
Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (40) sagt: „Die Nachfrage an Gebetsräumen ist in allen Schulformen, in verschiedenen Bezirken gestiegen.“ Die CDU-Politikerin warnt aber auch: „Wo es zu Konflikten führt oder missionarisch mit dem Gebetsraum umgegangen werden soll, haben die Schulen die Möglichkeit, Forderungen Einhalt zu gebieten.“
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Der Senat hat den Schulen Empfehlungen gegeben, wie sie mit dem Thema umgehen soll. Eines steht fest: Die Schule ist nicht gezwungen, einen Raum für Gebete schaffen. Und: Der Schulfrieden darf durch das Geben nicht gestört werden. Während der Unterrichtszeit wird einem Gebetswunsch nicht nachgegeben. Es ist zumutbar, Schüler auf Pausenzeiten zu verweisen.
Ministerium im Blindflug – und offen für Gebetsräume
DER WESTEN hakte beim NRW-Schulministerium um Dorothee Feller (57, CDU) nach: Gibt es eine Pro-Gebetsraum-Tendenz auch an unseren Schulen? Das Ministerium gibt sich wortkarg, verweist auf fehlende Daten: „Uns liegen dazu keine Daten vor. Bisher besteht keine Veranlassung für das Ministerium, Empfehlungen zum Thema herauszugeben.“
Und weiter: „Nach dem Schulgesetz wahrt die Schule Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Die Schüler sollen lernen, in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln.“
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Das hieße aber nicht, dass Schüler beten können, wann und wo sie wollen. „Die Glaubensfreiheit findet ihre Schranke jedoch in der Erfüllung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags und dem Gebot, den Schulfrieden zu wahren“, heißt es weiter aus dem Schulministerium auf DER WESTEN-Nachfrage.