Paypal gehört für viele Menschen inzwischen zum festen Bestandteil im Alltag. Freunden mal eben schnell und unkompliziert Geld schicken oder bei Online-Käufen über sein Paypal-Konto bezahlen, allein in Deutschland nutzen die App über 32 Millionen Kunden.
Was viele aber nicht wissen: Häufig sind Online-Käufe mit Paypal eigentlich ungültig. Das liegt daran, dass sich viele Online-Shops nicht an die beschlossenen Gesetze halten.
Paypal: Dieses Gesetz zum Online-Kauf kennt kaum jemand
Wer kennt es nicht? Mal eben noch schnell das letzte Weihnachtsgeschenk im Online-Shop gekauft und schnell mit Paypal bezahlt. Bevor man den Kauf im Online-Shop abschließt, kommt meist ein Button, mit dem man die Bestellung abschließt und dem Kauf zustimmt – und genau der ist entscheidend.
+++ Paypal-Nutzer in Gefahr – es geht um viel Geld +++
Im § 312 j Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuch hat die Bundesregierung festgelegt, dass bei einem Online-Kauf auf dem Button ganz klar erkenntlich sein muss, dass eine Zahlung getätigt wird. Konkret heißt es, dass „diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet“ sein muss.
DIESE Käufe sind ungültig
Häufig sieht man aber auch andere Formulierungen wie: „mit PayPal bezahlen“, „mit Kreditkarte bezahlen“, „bezahlen mit SOFORT-Überweisung“ oder „bezahlen per Vorkasse“. Laut einem Urteil des Landesgerichtes Hildesheim vom 7. März 2023 sind diese Formulierungen nicht zulässig.
In der Begründung heißt es: „Die Schaltfläche mit der Beschriftung “mit … bezahlen” kann vom Verbraucher auch so verstanden werden, dass er mit diesem Klick zunächst lediglich das Zahlungsmittel bestätigt, mit dem er bezahlen möchte, aber noch keine Bestellung auslöst.“
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Es kommt also zu keinem gültigen Kaufvertrag, wenn Online-Shops diese Formulierungen verwenden und nicht klar erkenntlich machen, dass der Kauf abgeschlossen wird.