Ist diese Maßnahme völlig unverhältnismäßig oder hat sie ihre Berechtigung? Diese Frage stellt sich so mancher, nachdem er von dieser Geschichte aus NRW gehört hat. Denn nachdem eine Netto-Filiale in der Ruhrstraße in Witten immer wieder Probleme mit Diebstählen durch Schüler hatte, griff sie zu einer Maßnahme. Sie drohen mit einem kollektiven Hausverbot.
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Die Wittener Polizei bestätigte, dass ein Detektiv des Discounters vermehrt Anzeigen weitergeleitet habe. Die „WAZ“ berichtete.
Netto in NRW: Kollektives Hausverbot für alle Schüler?
Da es in der Netto-Filiale in Witten immer wieder zu Diebstählen durch Schüler kam, wurde ein Ladendetektiv eingesetzt. Dieser beobachtete immer wieder kleinere Diebstähle von Schülern. „Seit der Mann vor Ort ist, bekommen wir schwungweise Anzeigen zugeleitet“, sagte Polizeisprecher Jens Artschwager der „WAZ“. Da reichte es der Filialleiterin. Sie besuchte die umliegenden Schulen und sprach mit den Schulleitungen. Was sie verlangte, war nicht für alle nachvollziehbar.
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Sie teilte den Schulleitungen mit, dass ab dem 1. Dezember ein Hausverbot für alle Schüler gelten solle. Die Schulen gaben das dann an die Eltern weiter. Doch das sorgte für Unmut. Die „WAZ“ zitierte eine Mutter, die sich beschwerte: „Man kann nicht eine ganze Personengruppe unter Kollektivstrafe stellen. Das nennt man Diskriminierung“. In dem Brief hieß es auch, dass ein Sicherheitsdienst an der Eingangstür stehen solle, um die Schüler am Betreten zu hindern.
Schulleitungen beziehen Stellung
Kritik kam nicht nur von den Eltern, sondern ebenfalls von den Schulleitungen. So kritisierte auch ein umliegendes Gymnasium die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme. Mehrere Schulleitungen meldeten sich zu Wort und äußerten ihre Meinung. Welche Schule was genau gesagt hat, kann in diesem Artikel der „WAZ“ nachgelesen werden.
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Nachdem sich die Schulen zu Wort meldeten, ruderte auch die Netto-Filiale zurück. Sie betonte, dass der Besuch in den Schulen lediglich zur Sensibilisierung diente und kein grundsätzliches Hausverbot geplant sei.