Kunden, die bei Rewe und Co. einkaufen gehen, begehen oft bewusst, oder auch unbewusst einen Fehler, der alles andere als legal ist.
Wer nicht gerade für einen großen Wocheneinkauf den Supermarkt betritt, der lässt auch schonmal den Einkaufswagen links liegen und greift stattdessen auf einen handlicheren Einkaufskorb zurück. Statt den Wagen vor sich her zu schieben und ständig im Weg abzustellen, können kleinere Einkäufe darin ganz einfach verstaut werden. Für die Körbe gibt es allerdings meist, anders als bei den Einkaufswägen, schon vor den Kassen ein Gestell, wo sie zurückgegeben werden müssen. Doch daran hält sich nicht jeder…
Rewe: Darf man den Einkaufskorb mit zum Auto nehmen?
Einige Kunden verzichten auf eine Tüte und nehmen gleich den ganzen Korb samt Einkauf mit zum Auto. Ist das noch erlaubt, oder schon Diebstahl? Ein weiteres Problem: Einige der Körbe finden ihren Weg nie wieder zurück in den Supermarkt. Wo wird die legale Grenze von Kunden überschritten?
+++ Rewe, Edeka, Kaufland & Co.: Kunden machen immer wieder diesen Fehler – „Schande!“ +++
Auf X (ehemals Twitter) scheiden sich zu diesem Themen die Geister. „Ich hab mal so’n Ding aus Zeitmangel ins Auto gestellt und am nächsten Tag dann wieder zurückgebracht. Geht schon klar. So ’ne Papiertüte reißt eh zu leicht“, schreibt ein Kunde im Netz. Das sorgt auf der anderen Seite jedoch für kräftigen Gegenwind. „Niemals bis hinter die Kasse. NIEMALS“, schreibt ein weiterer Kunde wutentbrannt.
„Mache mich wahrscheinlich jetzt total unbeliebt, aber ich kann Leute, die Rewe Einkaufskörbe mit nach Hause nehmen, nicht leiden.“, stimmt ein anderer in der Kommentarspalte mit ein. „Diebstahl bleibt Diebstahl“ wird eine andere Stimme laut. Andere berichten davon, dass Kassierer Pfand von ihren Kunden verlangen, wenn diese den Korb mit bis zum Auto nehmen wollen. Doch was ist denn nun erlaubt und was nicht? DER WESTEN hat bei Rewe mal nachgefragt.
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Die Supermarkt-Kette erklärt, dass sowohl die Einkaufswägen, als auch die Körbe Marktbestandteil sind und keinesfalls mit nach Hause genommen werden dürfen. Doch das war noch nicht alles. „Eine kurzzeitige Mitnahme etwa für den Transport bis zum Auto auf dem Supermarktparkplatz ist auch nicht gestattet“, erklärt die Rewe Group auf Anfrage. Einkaufskörbe müssen in den entsprechenden Halterungen vor dem Kassenband abgestellt werden und auch das Ausleihen mittels einer Pfandgebühr sei nicht gestattet.