Die GEZ – drei Buchstaben, die in deutschen Haushalten mal für genervte Seufzer, mal für kopfkratzende Verwirrung sorgen. Denn das Kürzel begegnete vielen wohl regelmäßig auf den Gebührenbescheiden (in diesen Fällen kannst du dich davon befreien lassen). Die Gebühreneinzugszentrale, mittlerweile als Beitragsservice bekannt, ist eine Institution, die so manchen Fernsehzuschauer in den Bann zieht – nicht immer im positiven Sinne.
Doch unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Rundfunkgebühren einfach von der Steuer absetzen! Wie das funktioniert und warum du plötzlich den Steuerberater anrufen möchtest, erfährst du hier.
GEZ: Gebühren von der Steuer absetzen?
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich auf 18,36 Euro pro Monat für eine Wohnung festgelegt. Das bedeutet, dass jeder Beitragszahler verpflichtet ist, diesen Beitrag zu entrichten, unabhängig davon, ob eine spezielle Zahlungsaufforderung vorliegt.
+++ So können sich Bürgergeld-Empfänger von den Rundfunkgebühren befreien lassen +++
Mit diesem monatlichen Beitrag wird unter anderem der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Im vergangenen Jahr kamen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) so 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen (mehr dazu hier).
Doch lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen? In bestimmten Fällen geht das, erklärt Steuer-Experte Fabian Walter. Der auf Instagram bekannte „steuerfabi“ erklärt, dass Unternehmen die Rundfunkgebühren in der Steuererklärung geltend machen können. Privatpersonen können von diesem Steuervorteil also nicht profitieren.
Doch hier gibt es eine Ausnahme: Wer beispielsweise in Hamburg lebt, aber in Berlin arbeitet und dort eine Zweitwohnung besitzt, kann die Rundfunkgebühren für diese zweite Wohnung absetzen (mehr Steuer-Tipps bei einer doppelten Haushaltsführung erhältst du hier).
Erhöhung für 2025 geplant
Voraussichtlich wird der Rundfunkbeitrag ab 2025 laut vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich steigen, wie aus einem Entwurf des Expertengremiums KEF hervorgeht, der der dpa vorliegt. Die Kommission plant, Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abzugeben, die das letzte Wort über die Beitragshöhe haben.
Obwohl sich die Länder eng an der KEF-Empfehlung orientieren müssen, deutet sich ein Konflikt an, da mehrere Ministerpräsidenten bereits betont haben, dass sie eine Erhöhung nicht unterstützen werden, da sie in der Bevölkerung keine Akzeptanz dafür sehen. Sollten sich diese Länder gegen eine Erhöhung aussprechen, könnte dies zu einem Konflikt führen, der möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht landet.