Veröffentlicht inRegion

NRW: Neue Vorschrift für deinen Garten – sie gilt jetzt für alle

Die neue Landesbauordnung zieht über NRWs Gärten her. Mehr Grün in der Zukunft. Schau, ob du betroffen bist.

Schottergärten in NRW ab jetzt tabu!
© IMAGO/imagebroker

Das wächst im Frühling auf unseren Feldern

Im Frühjahr importiertes Gemüse kaufen? Nicht unbedingt nötig: Schon ab Ende März wird teilweise Gemüse von heimischen Feldern angeboten.

Das Ende einer Ära für die Steinliebhaber unter den Gartenfreunden in Nordrhein-Westfalen steht vor der Tür. Die Tage der Schottergärten sind gezählt und das nicht nur für diejenigen, die noch in der Planungsphase stecken.

+++ Zoo in NRW lockt mit satten Rabatten – Besucher können neue Tiere begrüßen +++

Die neue Landesbauordnung, die Ende Oktober vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet wurde, sorgt für viel Wirbel in der Gartenwelt. Die bereits umstrittenen Steinwüsten sollen aus dem Straßenbild verschwinden und das betrifft auch bereits existierende Oasen der Kieselsteine.

NRWs Schottergärten vor dem Untergang!

Die im Oktober beschlossene Landesbauordnung besagt, von nun an Schottergärten künftig zu untersagen. Andrea Wegner, die Expertin vom Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW erklärt, dass die präzisierte Begrünungspflicht nicht nur für Neugründungen gilt. Bestehende Schottergärten müssten demnach ebenfalls umfunktioniert werden. „Das bedeutet, dass auch diejenigen, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Bauordnung ihre Steinlandschaften erschaffen haben, nun mit dem Schicksal einer Rückbauaufforderung konfrontiert sein könnten“, warnt Wegner.

Die Begrünungsexpertin berichtet, dass die Kommunen bislang unterschiedliche Strategien gegen die umstrittenen Schottergärten verfolgten. Seit der Bauordnung von 2019, besteht bereits das Gebot, unbebaute Flächen rund ums Haus zu begrünen und wasserdurchlässig zu gestalten. Doch die neue Bauordnung geht noch einen Schritt weiter und definiert klare Grenzen für Schottergärten.

Was sind Schottergärten?

Unter Schottergärten versteht man Flächen, die großflächig mit Folie oder Vlies bedeckt werden und anschließend mit Schotter, Splitt oder ähnlichem Material belegt sind, dabei aber kaum oder gar nicht bepflanzt sind.

Eine zusätzliche Neuerung betrifft Dächer und Fassaden. Wer nachweisen kann, dass eine Begrünung unbebauter Flächen aufgrund baulicher oder wirtschaftlicher Gegebenheiten nicht möglich ist, darf alternativ Begrünungsmaßnahmen am Gebäude vornehmen. Wenn jedoch die Konstruktion oder Wirtschaftlichkeit dem im Wege steht, entfällt die Pflicht zur Begrünung.


Auch interessant:


Dennoch bleibt zu beachten, dass die lokalen Bauvorschriften nach wie vor Vorrang haben. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Reglungen wird wohl weiterhin die Gärten von NRW bestücken.