Paukenschlag für die rund 19 Millionen Kunden der Postbank! Jetzt erhebt die Verbraucherzentrale NRW nämlich schwere Vorwürfe gegen die Bank. Und die gehen so weit, dass sie jetzt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Beschwerde einlegt!
So soll die Postbank in NRW katastrophal mit gepfändeten Konten umgehen. Kunden kommen nicht mehr an ihre geschützten Guthaben, ihnen fehle das Geld für Lebensmittel oder Medikamente. Auch Daueraufträge für Miete, Strom und Internet werden nicht ausgeführt. Laut Verbraucherzentrale NRW verstoße damit die Postbank sogar gegen das Gesetz!
Heftige Vorwürfe gegen Postbank in NRW
Die Verbraucherzentrale NRW zitiert verzweifelte Postbank-Kunden, die regelmäßig anrufen. Der Tenor klingt ungefähr so: „Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Ich habe kein anderes Konto, das ich benutzen kann, und die Postbank gibt mein Geld seit Wochen nicht frei wegen einer Pfändung, die längst erledigt ist.“ Ursache seien offenbar massive organisatorische Mängel bei der Führung von gepfändeten Konten.
++ Postbank plant bedeutende Neuerung – zahlreiche Kunden betroffen ++
Die zuständige zentrale Pfändungsabteilung sei entweder nicht erreichbar oder es gebe wochenlange Bearbeitungszeiten. Die Verbraucherzentrale NRW reagiert, legt bei der BaFin Aufsichtsbeschwerde ein: „Angemessene Gegenmaßnahmen der Postbank oder des Mutterkonzerns Deutsche Bank sind nicht erkennbar.“ RUMMS! Verbraucherzentrale NRW-Vorsitzender Wolfgang Schuldzinski: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Postbank anscheinend keine ordnungsgemäße Organisation der notwendigen Abläufe zur Einhaltung von gesetzlichen Pfändungsvorschriften sicherstellt.“
Kunden verzweifelt: „Weiß nicht mehr, was ich machen soll“
Verschuldete Menschen haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass ihr Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Das Kontoguthaben wird so gegen Pfändung oder Verrechnung mit Schulden geschützt. Aktuell gilt laut Gesetz ein Pfändungsschutz von mindestens 1.410 Euro monatlich. Weitere Beträge können auf Nachweis geschützt werden (z.B. Kindergeld oder Unterhalt).
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Schuldzinski: „Die Gesetzeslage ist klar und unmissverständlich! Die Bank muss Kontoinhaber über das vor der Pfändung geschützte Guthaben verfügen lassen.“ Zudem gebe es für die Bank nach einer erledigten Pfändung keinen Grund mehr, den Kunden vorhandenes Guthaben vorzuenthalten. Der Experte rät: „Wir raten, gegen die Postbank auf Auszahlung ihres Kontoguthabens zu klagen. Möglichst mit anwaltlicher Hilfe und direkt im Wege eines einstweiligen Verfahrens. Hierfür stellen wir online eine einfache Formulierungshilfe bereit.“