Die Hotlines der Deutschen Rentenversicherung stehen nicht mehr still! Wie die Institution mitteilt, gibt es aktuell einen großen Renten-Wirbel!
„Ein Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt derzeit bei einigen Rentnerinnen und Rentnern für Aufregung“, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung. Es geht um die Mütterrente und den Steuerfreibetrag.
Rente und Steuern: Mütterrente-Urteil sorgt für Aufregung
Viele Anruferinnen treibt um, dass nach Einführung der Mütterrente ihr steuerfreier Rententeil nicht korrekt berechnet wurde. Die Renten-Bezieherinnen verlangen nun von der Deutschen Rentenversicherung, dass ihr Steuerfreibetrag neu ermittelt wird.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs betrifft all jene Rentnerinnen, die vor 1992 ein Kind (oder mehrere) zur Welt brachten. Diesen Frauen werden mit der Mütterrente pro Kind bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre als Rentenpunkte gutgeschrieben. Zwar hatte sich ihre Rente damit durch die Einführung der Mütterrente erhöht, der Rentenfreibetrag war aber nicht mitgewachsen.
Mütterrente und Steuerfreiheit: Neues Urteil schafft Klarheit
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt nun: Wer bei einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch die Mütterrente eine höhere Rente erhält, dessen Rentenfreibetrag muss auch entsprechend angehoben werden. Von dem Erhöhungsbetrag muss derselbe Anteil steuerfrei bleiben, wie von der ursprünglichen Rente zu Rentenbeginn.
Die Rentenversicherung versucht die Anruferinnen und Anrufer zu beruhigen: Alle an die Finanzämter abgegebenen Meldungen im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens seien zutreffend gewesen. „Die Finanzämter haben anhand der gemeldeten Rentenhöhen die jeweiligen Rentenfreibeträge bereits neu berechnet“, so die Deutsche Rentenversicherung. Man müsse also nichts selbst veranlassen.
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Wer mit der Höhe des errechneten Freibetrags nicht einverstanden ist, soll sich an das örtliche Finanzamt wenden. Nur diese Behörde kann darüber entscheiden, nicht aber die Rentenversicherung.