Rückruf bei Rewe. Die Supermarkt-Kette warnt vor einer bestimmten Lachs-Sorte. Denn dem Zulieferer ist bei der Verpackung des Fisches ein folgenschwerer Fehler unterlaufen.
Betroffen ist das Produkt „Mein Lieblings Bio Lachs“ in der 80-Gramm-Verpackung mit der der Chargennummer N6049321/12. Die herstellende Krone GmbH hatte als Mindesthaltbarkeitsdatum den 26.05.2023 angegeben – und genau das ist das Problem.
Rewe: Darum warnt der Supermarkt vor dem Fisch
Der ein oder andere Kunde neigt dazu, beim Mindesthaltbarkeitsdatum auch mal ein Auge zuzudrücken. Bei nicht verderblichen Produkten wie etwa Nudeln oder Mehl ist das auch risikolos. Selbst bei Milchprodukten musst du nicht direkt mit dem Schlimmsten rechnen, wenn das angegebene Datum mal um den ein oder anderen Tag abgelaufen ist.
Anders sieht die Sache bei noch schneller verderblichen Produkten wie frischem Fleisch oder Fisch aus. Besonders problematisch wird es dann, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum auch noch falsch angegeben ist. Wie im Fall des oben genannten Lachses, der bei Rewe verkauft wird. Dort hat sich bei der Bedruckung der Verpackung ein Fehler eingeschlichen. Statt dem 26. Mai läuft die Mindesthaltbarkeit des Fisch-Produkts nämlich schon am 26. April ab!
Rewe-Zulieferer warnt vor Gesundheitsgefahr
„Bei einem Verzehr nach dem 26. April besteht eine Gesundheitsgefahr“, warnt der Hersteller und weist darauf hin, dass nur das oben genannte Verbrauchsdatum vom Rückruf betroffen ist. „Alle anderen Produkte können bedenkenlos verzehrt werden.“ Das gilt auch für den genannten Fisch – allerdings nur bis zum 26. April. Wer den Fisch gekauft hat, kann das Produkt nach dem Datum auch ohne Kassenbon bei Rewe umtauschen und bekommt dann sein Geld zurück.
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