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Rente: Pflegeheime wollen Energiepreispauschale einbehalten – Bewohner müssen aufpassen!

Bewohner von Pflegeheimen sollten gerade aktuell ihre Kontobewegungen im Blick behalten. Einige Einrichtungen wollen die Energiepreispauschale einbehalten.

Bewohner von Pflegeheimen sollten gerade aktuell ihre Kontobewegungen im Blick behalten. Einige Einrichtungen wollen die Energiepreispauschale einbehalten.
© IMAGO / Zoonar

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Angesichts steigender Kosten für Energie beschloss die Bundesregierung eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300, in manchen Fällen von 200 Euro. Davon profitieren Arbeitnehmer, Studenten und auch Rentner.

Doch wie eine Mitteilung des Sozialverbands VdK zeigt, sollten vor allem Bewohner von Pflegeheimen ihre Kontobewegungen aktuell „gut im Blick behalten“. Der Sozialverband berichtet über Fälle, in denen Pflegeheime die EPP einbehalten wollten.

Rente: Dürfen Pflegeheime die EPP abbuchen?

Der VdK berichtet von einem Fall in Sachsen. Ein Pflegeheimbetreiber kündigte in einem Schreiben an, die Energiepreispauschale vom Konto der Bewohner abbuchen zu wollen. Die Begründung: Die gestiegenen Energiekosten. Doch darf das Pflegeheim die Energiepreispauschale überhaupt einbehalten?

https://twitter.com/VdK_Deutschland/status/1636699521311817728

Micaela Schwanenberg, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sagt dazu: „Aus unserer Sicht gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.“ Wie der Sozialverband weiter mitteilt, werden die monatlichen Heimkosten im Heimvertrag geregelt. So müssen Bewohner als Eigenanteil neben den Pflegekosten auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung, die Investitionskosten sowie mögliche Zusatzleistungen tragen.

Rente: Pflegeheim kann Eigenanteil nicht erhöhen

Allerdings sollten die Energiekosten in den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bereits enthalten sein, so Schwanenberg. Wenn beispielsweise Energie teurer wird, sich die Berechnungsgrundlage also ändert, könne das Pflegeheim die Eigenanteile nicht einfach erhöhen. Es ist gesetzlich geregelt, in welchen Fällen Entgelterhöhungen rechtmäßig sind. Zudem müssen die Einrichtungen ein genaues Verfahren einhalten.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale Sachsen Heimbewohnern zum Widerspruch, wenn eine Abbuchung und Einziehung der Energiepreispauschale angekündigt wird. Außerdem sollten diese ihre Kontoauszüge genau prüfen. Wenn die 300 Euro EPP tatsächlich eingezogen werden, kann diese über die Bank zurück gebucht werden. „Heimbewohnerinnen und -bewohner sollten das Geld keinesfalls selbst überweisen“, mahnt Rechtsexpertin Schwanenberg.


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Der VdK zeigt sich empört darüber. Denn Pflegeheime erhalten Geld aus einem Härtefallfonds, um die gestiegenen Kosten für Gas, Fernwärme und Strom auszugleichen. Davon profitieren zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Laut dem Sozialverband habe das Pflegeheim in Sachsen von seinem Vorhaben abgesehen. Aber: Rentner und Pflegeheim-Bewohner sollten dennoch vorsichtig bleiben. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Fälle.