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Mülheim: Stadt erinnert Bürger an wichtiges Verbot – es gilt bis in den Herbst!

Die Stadt Mühlheim erinnert ihre Bürger ein wichtiges Verbot – wer sich nicht daran hält, riskiert eine hohe Strafe.

Mühlheim
© IMAGO / INSADCO

Darf in NRW jeder gefährliche Tiere halten?

Immer wieder kommt es zu Situationen wie in Herne: Gefährliche Tiere büxen aus und machen die Nachbarschaft unsicher. Doch darf wirklich jeder in NRW gefährliche Tiere halten?

Ein richtiger Winter bleibt in diesem Jahr in NRW wohl aus. Experten prognostizieren für die kommenden Wochen den Frühlingseinbruch. Wir dürfen uns auf Sonnenschein und mildere Temperaturen freuen – doch mit dem Frühling kommen auch neue Regeln auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu. Die Stadt Mühlheim erinnert ihre Anwohner deshalb an ein bevorstehendes Verbot.

Dieses gilt aber nicht nur in Mühlheim, sondern deutschlandweit ab dem 1. März bis zum 31. September.

Mülheim: Verbot gilt sechs Monate

Das Verbot richtet sich vor allem an Gärtner und Gartenbesitzer. Wer sein Grundstück noch vor dem Frühling auf Vordermann bringen möchte, darf noch bis zum 28. Februar die wuchernden Hecken zurückschneiden, auf den Stock setzen oder ganz beseitigen. Ab März ist dann für die nächsten sechs Monate Schluss damit. Wer trotzdem zur Schere oder Säge greift, riskiert eine satte Strafe.

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Grund dafür sind die Niststätten von Vögeln, die in der Brutsaison geschützt werden sollen. Das Risiko, einzelne Nester zu zerstören oder die Vögel beim Brüten zu stören, ist zu hoch. Außerdem soll mit dem Rückschnitt-Verbot des Bundesnaturschutzgesetzes auch ein Blütenangebot für Insektenarten sichergestellt werden. Nach Möglichkeiten sollten Hecken deshalb am besten im Herbst, also nach dem 30. September, zurückgeschnitten werden. Denn bereits vor dem 1. März beginnen einige Vögel damit, ihre Nester zwischen den Ästen zu errichten.

Mühlheim: Ausnahmen sind möglich

Wer das Verbot missachten und seine Hecke dennoch radikal herunterschneidet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Doch es gibt Ausnahmen. Von dem Verbot ausgenommen ist beispielsweise die Pflege der Hecken im Frühling und Sommer. Ein schonender Formschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung ist deshalb erlaubt. Auch ein Sommerschnitt der Obstbäume ist nicht verboten.


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Außerdem ist in gewissen Fällen ein Rückschnitt der Hecke im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sogar vorgeschrieben. Die Hecke darf nämlich nicht auf den Gehweg oder die Straße wachsen, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden.