Bürgergeld-Bezieher (früher Hartz-4-Empfänger) bekommen einen Regelsatz von 502 Euro. Ein pauschaler Betrag, der nicht immer allen Lebenssituationen gerecht wird. Durch außergewöhnliche Umstände können Mehrbedarfe entstehen. Bezieher können dann Anträge beim zuständigen Jobcenter stellen. Wie das im Hinblick auf Bekleidung aussieht, erfährst du hier.
Grundsätzlich beinhaltet der Regelsatz einen Anteil für Bekleidung in Höhe von 41,65 Euro (8,3 Prozent). Spätestens jedoch wenn die kalte Jahreszeit anbricht und warme Winterkleidung besorgt werden muss, stehen viele Bürgergeld-Bezieher vor einer schwierigen Aufgabe. In solchen Fällen können sie Anträge für eine Sonderausstattung stellen.
Bürgergeld: Es muss ein Sonderbedarf bestehen
Wann ist ein Sonderbedarf gegeben? Das ist immer dann der Fall, wenn außergewöhnliche Belastungen bestehen, also zum Beispiel, bei:
- Schwangerschaft (Für Mutter und Baby)
- Wohnungsbrand (Sachen verbrennen)
- Hochwasser (Einrichtung und Bekleidung wurden zerstört)
- Diebstahl der Kleidung
- Starke Gewichtsabnahme (bei der Sie mehrere Kleidergrößen überspringen, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit)
- Nach einer Obdachlosigkeit, wenn keine Bekleidung vorhanden ist
- Nach einer längeren Haft, keine Bekleidung vorhanden ist
Auch Aufstocker haben einen Anspruch: Auch Bürgergeld-Bezieher haben einen Anspruch auf Sonderbedarf, die einen Job haben, jedoch mit der staatlichen Leistung aufstocken müssen. In diesem Fall kommt es nicht selten vor, dass die Jobcenter aufgrund der Einkünfte den Antrag ablehnen. Das ist allerdings rechtswidrig, wenn eine Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Wann wird kein Sonderbedarf für Kleidung gewährt? Immer dann, wenn keine außergewöhnliche Belastung und damit keiner Sonderbedarf besteht. Folgende Beispiele:
- Festliche Bekleidung für Hochzeiten, Konfirmation oder Erstkommunion
- Neue Kleidung für Kinder, wenn sie zu schnell wachsen
- Bekleidung in Übergrößen
- Winterbekleidung
In solchen Fällen kann jedoch an ein zinsloses Darlehen genommen werden, das dann vom Regelsatz abgezahlt werden muss. Allerdings sind das sogenannte “Kannleistungen”, zu denen die Jobcenter nicht verpflichtet sind.
Wie wird ein Antrag gestellt? Antragsteller müssen einen Antrag entweder mündlich oder in Schriftform beim zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter stellen. Der Antrag muss begründet sein.