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Deutsche Post, DHL und Co.: Heftig! DIESES Detail über verschwundene Sendungen wissen nur die Wenigsten

Immer wieder kommt es vor, dass ein Paket wie vom Erdboden verschluckt nicht mehr auftaucht – doch wer haftet dann dafür?

Deutsche Post
© Imago / Frank Sorge

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Pakete bis vor die Haustür zu liefern, ist eine praktische Sache. Doch wenn man nicht zu Hause ist, kann es ganz schön ärgerlich werden: Bereits einige Fälle sind bekannt, in denen das vermeintlich zugestellte Paket plötzlich wie vom Erdboden verschluckt ist. Doch wer kommt in dieser Situation dann dafür auf?

Im Netz tauchte nun ein Post auf, in dem ein Briefträger für die verschwundene Sendung verantwortlich gemacht wurde. Immerhin habe er das Paket mit einem Warenwert von rund 300 Euro als „zugestellt“ markiert – die Kundin habe es aber offenbar nie zu Augen bekommen. Jetzt soll der Zusteller selbst für den Schaden aufkommen. Doch ist das immer so?

Deutsche Post und Co.: Haftet Zusteller für verschwundene Sendung?

Auf Nachfrage bei der Deutschen Post und DHL bestätigte das Unternehmen gegenüber dieser Redaktion, dass in erster Linie nicht der Paketbote selbst dafür haftbar gemacht werde: „Keiner unserer Zusteller wird allein aufgrund einer strittigen Zustellung in Regress genommen.“ Eine solche Prüfung werde überhaupt nur dann eingeleitet, wenn das Unternehmen selbst für die Sendung hafte und eine grobe Fahrlässigkeit und / oder eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der betreffenden Zustellkraft vermutet werden müsse. Doch auch dies sei für den Angestellten tariflich geregelt.

Beim Paketzusteller Hermes gebe es einen ähnlichen Verlauf, wie das Unternehmen gegenüber dieser Redaktion mitteilte. Zuerst wende sich der betroffene Kunde mit dem verschollenen Paket an den Kundenservice. Taucht die Sendung nicht auf, treten gewisse Haftungsgrenzen in Kraft, die das Unternehmen übernimmt. Für den Zusteller selbst gelte allerdings ein bestimmter Verhaltenskodex bei der Arbeit. „Dieser besagt, dass kein Lohn gekürzt werden darf, auch dann nicht, wenn sich eine Mitarbeiterin nicht an die Regeln halten sollte.“

Deutsche Post, DPD und Co. nehmen Zusteller in Schutz

Verschwindet das Päckchen auf mysteriöse Art und Weise, könne also nicht einfach der Zusteller dafür verantwortlich gemacht werden. Ohnehin gebe es aber auch noch die Möglichkeit einer sogenannten Abstellgenehmigung. Wurde diese dem Zusteller erteilt, so haftet bei Verlust der Kunde selbst.


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„Eventuell hat der Zusteller aber auch nicht prozesskonform gehandelt und das Paket ohne Abstellgenehmigung abgestellt beziehungsweise in den Briefkasten ‚eingeworfen'“, erklärte der Versanddienstleister DPD. Für derartige Fälle gebe es keine allgemeinen Regeln – stattdessen werde der Fall im Detail geprüft und dementsprechend eine Entscheidung getroffen.