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Rente: Höhere Krankenkassenbeiträge? Darauf müssen Rentner achten!

Drei Viertel der gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2023 ihre Beiträge erhöht. Davon sind auch Rentner betroffen. Das können sie tun!

Viele Krankenkassen erhöhen im neuen Jahr ihre Beiträge. Auch Rentner sind davon betroffen.
© IMAGO / Fotostand

Die fünf wichtigsten Versicherungen im Alter

Mit dem Start in den Ruhestand ist es sinnvoll, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Diese fünf Versicherungen sollte man im Alter haben oder bereits früh abschließen.

Im neuen Jahr haben die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ihre Beiträge erhöht. Wie die Stiftung Warentest mitteilte, haben 54 von insgesamt 71 Krankenkassen für gesetzlich Versicherte die Zahlungen angehoben.

Das Besondere: Kassen müssen die Erhöhung ihren Versicherten nicht mehr auf dem Postweg mitteilen. Diese müssen sich als selbst informieren, sollten deshalb die Website der Kasse regelmäßig besuchen, um auf mögliche Erhöhungen aufmerksam zu werden. Auch Rentner können von höheren Beiträgen betroffen sein – darauf sollten sie achten!

Niedrigere Renten wohl ab März spürbar

Während Arbeitnehmer die Erhöhung auf der Gehaltsabrechnung finden, bemerken Rentner eine mögliche Erhöhung durch niedrigere Rentenauszahlungen. „Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent“, teilt der Sozialverband VdK mit. Die Hälfte davon tragen die Versicherten, die andere wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) übernommen.

Niedrigere Renten durch die Erhöhung der Krankenkassen-Beiträge werden sich aber laut Sozialverband erst ab März 2023 bemerkbar machen, „da die Rentenversicherungsträger mit der Neuberechnung des Abzugs und Zuschusses zum Krankenkassenbeitrag nicht hinterherkommen.“

Rente: Der Wechsel ist in der Regel einfach

Versicherte haben im Fall einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht – bis Ende Januar 2023 hast du dafür Zeit. Aber: „Auch wenn die Frist verstrichen ist, kann man noch wechseln, wenn man mindestens zwölf Monate Mitglied in der Krankenkasse war“, erklärt VdK-Gesundheitsexperte Frank Weniger. Die Kündigung werde zum Ende des übernächsten Monats wirksam, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung erfolge.

Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist grundsätzlich nicht mit viel Aufwand verbunden – die alte Krankenkasse muss nicht explizit gekündigt werden. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei der alten. Arbeitnehmer – auch Rentner, die im Alter einer Erwerbsfähigkeit nachgehen – müssen den Wechsel beim Arbeitgeber angeben, damit die Sozialversicherungsbeiträge auch an die neue Krankenkassen als Einzugsstelle gehen.


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Eine Übersicht über verschiedene Krankenkassen und den jeweiligen Zusatzbeiträgen findest du auf der Seite des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen (GKV). Neben der Höhe der Beiträge sind weitere Kriterien bei der Wahl einer neuen Kasse ausschlaggebend. So können Versicherte für die Entscheidung auch das individuelle Leistungsangebot sowie Zusatzleistungen und den Service mit einbeziehen.