Zum Jahreswechsel wurde das alte Hartz-4-System vom neuen Bürgergeld abgelöst. Das soll einige Vorteile mit sich bringen. So sollen die Möglichkeiten zur Weiterbildung verbessert und Freibeträge erhöht werden.
Auch ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 um 53 Euro gestiegen. Alleinstehende Erwachsene erhalten monatlich 502 Euro. Doch für viele reicht auch das vorne und hinten nicht aus – auf diese Zuschüsse hast du Anspruch!
Bürgergeld: So kannst du Zusatzkosten sparen!
Bei Menschen mit geringem Einkommen oder bei Beziehern von Bürgergeld werden die Kosten für die Regelversorgung beim Zahnarzt zu 100 Prozent übernommen. Oft aber ergeben sich für Versicherte Zusatzkosten beim Zahnarzt, die sie mit einem Eigenanteil selbst stemmen müssen. Für Bezieher von Bürgergeld gibt es aber die Möglichkeit, durch einen Härtefallantrag diese Kosten zu senken oder komplett zu vermeiden.
Anspruch darauf haben alle, die unter einer bestimmten Brutto-Einkommensgrenze liegen. Diese errechnet sich nach den Haushaltsangehörigen: Für Alleinstehende liegt diese bei 1.358 Euro, mit einem weiteren Haushaltsmitglied bei 1.867,25 Euro. Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich der Betrag um 339,50 Euro.
Um den Härtefallzuschuss zu erhalten, kann entweder der Zahnarzt selbst auf dem Heil- und Kostenplan vermerken, dass ein Härtefall vorliegt oder es muss ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Bürgergeld: Jobcenter muss Kosten für Berufsschulbekleidung übernehmen
Häufig werden Anträge von Bürgergeld-Beziehenden auf Berufsbekleidung vom Jobcenter abgelehnt. Doch nicht immer zu Recht. Denn: Wenn es zu einer Unterdeckung des Bedarfs kommt, muss das Jobcenter in vielen Fällen zahlen.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung vom Jobcenter vollständig zu übernehmen sind – unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale. Das Jobcenter verwies in vielen Fällen auf diese, die auch für die das Kaufen von Berufsbekleidung dienen sollte.
Ein Schüler, dessen Familie Hartz-IV-Leistungen bezog, brauchte zu Beginn der Berufseinstiegsschule ein Koch-Outfit im Wert von 115 Euro. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab und verwies auf den bereits gezahlten Pauschalbetrag. Aber: Dazu zählt nur die „persönliche Ausstattung wie Ranzen und Turnzeug sowie Gebrauchsmaterial zum Schreiben, Rechnen und Zeichnen“, so das LSG. Das Gericht gab dem Schüler Recht und verurteilte das Jobcenter zur Übernahme der Kosten.
Bürgergeld: Jobcenter muss Kinderbett bezahlen
Das Jobcenter unterstützt dich einmalig bei der Erstausstattung deiner Wohnung – entweder mit Geld oder mit Gutscheinen. Wer also zum ersten Mal in eine eigene Wohnung zieht und noch keine Möbel oder Haushaltsgeräte besitzt, bekommt einmalig Hilfe vom Jobcenter.
Aber: Sollte beispielweise ein Kind aus seinem Bett rausgewachsen sein und ein neues brauchen, kann dieses auch als „Erstausstattung“ gelten und die Kosten dafür vom Jobcenter übernommen werden. Bei einem formlosen Antrag der Leistung musst du alle Gegenstände auflisten, die du ersetzt haben möchtest – also nicht nur das Bettgestell, sondern auch die dazu gehörige Matratze.
Bürgergeld: Auch ein Arbeitsplatz zählt zur Erstausstattung
Auch ein weiteres Möbelstück kann durch das Jobcenter finanziert werden. Wie das Sozialgericht Berlin in einem Urteil entschieden hat, müssen Kinder ihre Hausaufgaben nicht an einem Esstisch erledigen – diese haben ein Recht auf einen eigenen Schreibtisch. Der Arbeitsplatz für Schüler, deren Eltern Geld vom Jobcenter beziehen, zählt ebenfalls zur Erstausstattung der Wohnung und wird so vom Amt übernommen.
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Teilweise werden neben dem Schreibtisch auch ein Stuhl sowie eine Schreibtischlampe genehmigt – diese Gegenstände müssen beim Antrag aber unbedingt mit angegeben werden.